Das Amtsgericht Esslingen hat im Verfahren über den Insolvenzantrag der caddon printing & imaging GmbH, Stadionstraße 6, 70771 Leinfelden-Echterdingen, wichtige Sicherungsmaßnahmen angeordnet, um nachteilige Veränderungen der Vermögenslage des Unternehmens bis zur endgültigen Entscheidung über den Insolvenzantrag zu verhindern. Die Schuldnerin wird durch ihren Geschäftsführer Michael Nothelfer vertreten und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Nummer HRB 224442 eingetragen.
Mit Beschluss vom 15. Januar 2025 um 09:45 Uhr wurde ein allgemeines Verfügungsverbot gegen die Schuldnerin verhängt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Gesellschaft geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Damit soll sichergestellt werden, dass keine weiteren Vermögensverluste eintreten und die vorhandenen Mittel unter gerichtlicher Aufsicht gesichert bleiben.
Darüber hinaus bleiben die bereits am 13. September 2024 angeordneten vorläufigen Maßnahmen weiterhin in Kraft. Diese umfassen unter anderem Sicherungsmaßnahmen, die der Stabilisierung der finanziellen Situation des Unternehmens dienen. Weiterhin wurden gerichtlich anhängige Zivilverfahren gemäß § 240 ZPO unterbrochen.
Das Ziel dieser Maßnahmen ist es, das Unternehmensvermögen zu schützen und die Grundlage für ein geordnetes Insolvenzverfahren zu schaffen, das Gläubigern eine möglichst gerechte Befriedigung ihrer Ansprüche ermöglicht.
Hinweis zur Bekanntmachung und Rechtsbehelfen
Die Anordnung wurde in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem veröffentlicht, wo sie mindestens bis zur Beendigung der Wirksamkeit gespeichert bleibt. Falls das Insolvenzverfahren eröffnet wird, erfolgt die Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung oder Abschluss des Verfahrens. Im Falle einer Nicht-Eröffnung wird die Sicherungsmaßnahme ebenfalls spätestens sechs Monate nach Aufhebung gelöscht.
Gegen diesen Beschluss können sowohl die Schuldnerin als auch deren Gläubiger innerhalb von zwei Wochen Beschwerde einlegen. Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Esslingen einzureichen. Detaillierte Informationen zum Einreichen von Rechtsbehelfen, auch in elektronischer Form, sind unter www.ejustice-bw.de zu finden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Esslingen eingesehen werden.
Amtsgericht Esslingen, 15. Januar 2025