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Vorläufige Insolvenzverwaltung über HelloClayre GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Osnabrück hat im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der HelloClayre GmbH mit Sitz in der Turmstraße 27, 49074 Osnabrück, am 15. Januar 2025 um 09:55 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Die HelloClayre GmbH, die durch ihren Geschäftsführer Hendrik Abeln vertreten wird, steht damit unter einer gerichtlichen Sicherungsmaßnahme.

Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens

Im Rahmen der gerichtlichen Entscheidung wurde Rechtsanwalt Thomas Lißner aus Osnabrück, mit Kanzleisitz in der Schillerstraße 20, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Rechtsanwalt Lißner wird die wirtschaftliche Lage des Unternehmens überwachen und Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens der Antragstellerin ergreifen.

Ab sofort sind Verfügungen der HelloClayre GmbH über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Ziel dieser Maßnahme ist es, eine mögliche Schmälerung der Insolvenzmasse zu verhindern und die Gläubigerinteressen zu wahren.

Die Schuldner der Antragstellerin – also Drittschuldner, die der HelloClayre GmbH Geld schulden – sind ausdrücklich aufgefordert, ihre Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Die Geschäftsführung des Unternehmens ist nicht mehr berechtigt, eigenmächtig über Außenstände oder Bankguthaben zu verfügen.

Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters

Rechtsanwalt Thomas Lißner ist damit beauftragt, das Vermögen der HelloClayre GmbH zu sichern und zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorliegen. Dazu gehört unter anderem:

  • Die Überwachung aller wirtschaftlichen Transaktionen der GmbH.
  • Die Einziehung von Forderungen und Verwaltung von Bankguthaben.
  • Die Sicherung von Geschäftsunterlagen und die Prüfung der finanziellen Lage des Unternehmens.

Darüber hinaus wird Rechtsanwalt Lißner feststellen, ob das Vermögen der GmbH ausreicht, um die Kosten eines möglichen Insolvenzverfahrens zu decken.

Rechte der Beteiligten

Der Beschluss des Amtsgerichts kann von der Antragstellerin und von Gläubigern angefochten werden. Hierfür steht die sofortige Beschwerde zur Verfügung, die binnen einer Notfrist von zwei Wochen einzulegen ist. Zuständig für die Einreichung ist das Amtsgericht Osnabrück, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück.

Die Frist für die Einlegung der Beschwerde beginnt mit der Zustellung des Beschlusses oder, wenn diese öffentlich bekannt gemacht wurde, zwei Tage nach der Veröffentlichung.

Ausblick

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung soll das Vermögen der HelloClayre GmbH stabilisiert und vor unrechtmäßigen Zugriffen geschützt werden. In den kommenden Wochen wird der vorläufige Insolvenzverwalter dem Gericht einen Bericht vorlegen, der über die Vermögenssituation der GmbH sowie über die weiteren Schritte im Verfahren Aufschluss gibt.

Ob es zu einer regulären Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder einer alternativen Lösung kommt, hängt von den Ergebnissen der Prüfungen durch den vorläufigen Insolvenzverwalter ab.

Weitere Informationen können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Osnabrück eingesehen werden.

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