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Vorläufige Insolvenzverwaltung für SÖKO die naturboden GmbH eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Am 15. Januar 2025 um 11:26 Uhr hat das Amtsgericht Hamburg im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der SÖKO die naturboden GmbH eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Unternehmen, mit Sitz am Sinstorfer Kirchweg 74-92, 21077 Hamburg, wird im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 177907 geführt und von Geschäftsführer Thomas Söfjer vertreten.

Schwerpunkt des Unternehmens

Die SÖKO die naturboden GmbH ist auf den Groß- und Einzelhandel mit Naturfußböden wie Holz, Stein und Fliesen spezialisiert. Das Leistungsportfolio umfasst außerdem die Verlegung der Böden sowie den Handel mit Farben und Putzen zur Wandgestaltung.

Maßnahmen zur Vermögenssicherung

Das Gericht hat zum Schutz der Vermögenswerte die vorläufige Verwaltung des Unternehmensvermögens angeordnet. Von nun an dürfen Verfügungen über Vermögensgegenstände der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen werden (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Gideon Böhm bestellt, dessen Kanzlei sich am Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg, befindet. Dr. Böhm ist unter der Telefonnummer (040) 123456 erreichbar.

Maßnahmen für Gläubiger und Schuldner

Um die Insolvenzmasse zu schützen, wurde den Drittschuldnern der GmbH – also Personen oder Unternehmen, die der SÖKO die naturboden GmbH Zahlungen schulden – untersagt, ihre Verbindlichkeiten weiterhin direkt an die Schuldnerin zu begleichen. Stattdessen dürfen Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Zudem hat das Gericht angeordnet, dass alle laufenden oder bereits begonnenen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die GmbH eingestellt werden, sofern nicht unbewegliche Vermögenswerte betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters

Rechtsanwalt Dr. Gideon Böhm wurde beauftragt, die Vermögenswerte der SÖKO die naturboden GmbH zu sichern und eine umfassende Prüfung der finanziellen Lage des Unternehmens durchzuführen. Seine Aufgaben umfassen:

  • Die Überwachung der wirtschaftlichen Tätigkeiten der GmbH.
  • Die Verwaltung und Sicherung von Bankguthaben sowie Forderungen.
  • Die Prüfung, ob die Insolvenzmasse ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken.
  • Die Einrichtung von Sonderkonten, um die Insolvenzmasse zu verwalten.

Darüber hinaus ist der vorläufige Insolvenzverwalter berechtigt, die Geschäftsräume zu betreten, Einsicht in alle Unterlagen des Unternehmens zu nehmen und notwendige Nachforschungen anzustellen.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung des Amtsgerichts kann von der Schuldnerin sowie von den Gläubigern mit einer sofortigen Beschwerde angefochten werden. Hierfür gilt eine Notfrist von zwei Wochen, die entweder mit der Zustellung des Beschlusses oder, bei öffentlicher Bekanntmachung, zwei Tage nach Veröffentlichung beginnt. Die Beschwerde kann beim Amtsgericht Hamburg, Amtsgerichtsplatz 1, 22041 Hamburg, eingereicht werden.

Ausblick

Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient dazu, eine sorgfältige Analyse der Vermögenslage der SÖKO die naturboden GmbH vorzunehmen. Dies bildet die Grundlage für eine Entscheidung über die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens oder alternative Lösungswege. Weitere Informationen zu diesem Verfahren können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg eingesehen werden.

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