Aktenzeichen: 86 IN 1005/24
Am 15. Januar 2025 um 10:30 Uhr hat das Amtsgericht Münster die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Servotec Germany GmbH, mit Sitz Lübbesmeyerweg 13, 48653 Coesfeld, angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 9300 eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Jonas Messing, wohnhaft Weßlings Kamp 13, 48653 Coesfeld, vertreten.
Maßnahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung
Zur Sicherung der Insolvenzmasse und zum Schutz der Gläubiger wurden die folgenden Maßnahmen gemäß §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO) beschlossen:
- Bestellung der vorläufigen Insolvenzverwalterin:
- Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Tanja Kreimer, Grabenstraße 37, 48703 Stadtlohn, bestellt.
- Kontaktinformationen:
- Adresse: Grabenstraße 37, 48703 Stadtlohn
- Einschränkung der Verfügungsmacht:
- Verfügungen der Servotec Germany GmbH über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
- Einziehung von Forderungen und Kontrolle der Finanzen:
- Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist ermächtigt, Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
- Drittschuldner (Schuldner der Servotec Germany GmbH) dürfen keine Zahlungen mehr an die Schuldnerin leisten. Sie sind angewiesen, ausschließlich an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu zahlen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
- Untersagung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
- Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich Arrest oder einstweiliger Verfügungen gegen die Schuldnerin, werden untersagt. Bereits begonnene Maßnahmen werden eingestellt, soweit keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Zweck der Anordnung
Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient dazu, das Vermögen der Servotec Germany GmbH zu sichern und nachteilige Veränderungen zu verhindern. Ziel ist es, die Insolvenzmasse zu bewahren, bis das Gericht über die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens entscheidet.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss können die Schuldnerin oder ein Gläubiger eine sofortige Beschwerde einlegen.
- Frist: Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen einzureichen.
- Einreichungsstelle: Amtsgericht Münster, Johann-Krane-Weg 17, 48149 Münster.
- Fristbeginn: Die Frist beginnt mit der Verkündung des Beschlusses oder mit der Zustellung bzw. der öffentlichen Bekanntmachung im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Maßgeblich ist das frühere Ereignis.
Form der Beschwerde:
- Die Beschwerde muss schriftlich eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden.
- Sie muss die angefochtene Entscheidung genau bezeichnen und erklären, dass und in welchem Umfang Beschwerde eingelegt wird.
Bedeutung für Gläubiger und Geschäftspartner
- Zahlungen:
Gläubiger und Geschäftspartner dürfen keine Zahlungen mehr direkt an die Servotec Germany GmbH leisten. Alle Leistungen sind ausschließlich an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu richten, um Rechtsnachteile zu vermeiden. - Kommunikation:
Gläubiger sollten sich frühzeitig mit der vorläufigen Insolvenzverwalterin in Verbindung setzen, um ihre Forderungen geltend zu machen und über den weiteren Verlauf des Verfahrens informiert zu werden.
Ausblick
Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird die finanzielle und wirtschaftliche Lage der Servotec Germany GmbH prüfen. Ziel ist es, festzustellen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens gegeben sind.
Die Ergebnisse dieser Prüfung werden zeigen, ob das Unternehmen saniert und fortgeführt werden kann oder ob eine geordnete Abwicklung erfolgen muss. Für Gläubiger besteht nun die Möglichkeit, ihre Interessen frühzeitig geltend zu machen.
Das weitere Verfahren wird maßgeblich bestimmen, ob und wie das Unternehmen seine Verpflichtungen gegenüber den Gläubigern erfüllen kann.