Aktenzeichen: 1502 IN 65/25
Am 15. Januar 2025 um 10:00 Uhr hat das Amtsgericht München die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Naturglück Michaelsen GmbH, ansässig Von-Kahr-Straße 87, 80999 München, angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 275399 eingetragen und wird durch die Geschäftsführer Kai Michaelsen und Maria Magdalena Michaelsen vertreten.
Maßnahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung
Zur Sicherung der Insolvenzmasse und zum Schutz der Gläubiger hat das Amtsgericht München die folgenden Maßnahmen gemäß §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO) beschlossen:
- Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
- Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Dr. Max Liebig, Schäfflerstraße 3, 80333 München, bestellt.
- Kontaktinformationen:
- Telefon: +49 (89) 2500369-0
- Telefax: +49 (89) 2500369-10
- E-Mail: kontakt@inso-liebig.de
- Einschränkung der Verfügungsmacht:
- Verfügungen der Naturglück Michaelsen GmbH über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
- Die Schuldnerin darf insbesondere keine Außenstände mehr einziehen.
- Einziehung von Forderungen und Kontrolle der Konten:
- Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Forderungen der Schuldnerin auf ein Treuhandkonto einzuziehen und Gelder entgegenzunehmen.
- Er ist ebenfalls ermächtigt, über bestehende Konten der Schuldnerin zu verfügen oder neue Konten auf den Namen der Schuldnerin zu eröffnen.
- Zwangsvollstreckung gestoppt:
- Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, werden untersagt. Bereits begonnene Maßnahmen werden, soweit sie keine unbeweglichen Gegenstände betreffen, eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Zweck der Anordnung
Die vorläufige Insolvenzverwaltung wurde angeordnet, um die Vermögenswerte der Naturglück Michaelsen GmbH vor nachteiligen Veränderungen zu schützen. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu prüfen, die Insolvenzmasse zu sichern und festzustellen, ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet werden kann.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss können die Schuldnerin oder ein Gläubiger eine sofortige Beschwerde einlegen.
- Frist: Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht München, Pacellistraße 5, 80333 München, einzureichen.
- Fristbeginn: Die Frist beginnt mit der Verkündung des Beschlusses oder, falls keine Verkündung erfolgt, mit der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung im Internet auf www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Form der Beschwerde:
- Die Beschwerde kann schriftlich eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden.
- Sie muss die angefochtene Entscheidung genau bezeichnen und erklären, dass und in welchem Umfang Beschwerde eingelegt wird.
Hintergrund und Bedeutung der Entscheidung
Die Naturglück Michaelsen GmbH, deren Geschäftsbereich nicht näher ausgeführt wurde, befindet sich in einer finanziellen Krise, die die Beantragung eines Insolvenzverfahrens erforderlich machte. Mit der Bestellung von Dr. Max Liebig als vorläufigem Insolvenzverwalter wurde ein erfahrener Experte eingesetzt, der die wirtschaftliche Lage des Unternehmens analysieren und Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse ergreifen wird.
Bedeutung für Gläubiger und Geschäftspartner
Für Gläubiger und Geschäftspartner bedeutet die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung, dass Forderungen oder Zahlungen ab sofort ausschließlich über den vorläufigen Insolvenzverwalter abgewickelt werden dürfen. Zahlungen, die direkt an die Schuldnerin erfolgen, sind unwirksam.
Ausblick
In den kommenden Wochen wird der vorläufige Insolvenzverwalter die wirtschaftliche Lage der Naturglück Michaelsen GmbH umfassend prüfen. Ziel ist es, festzustellen, ob die Voraussetzungen für ein reguläres Insolvenzverfahren gegeben sind oder ob alternative Lösungen, wie eine Sanierung oder eine außergerichtliche Einigung, in Betracht gezogen werden können.
Das Verfahren wird richtungsweisend für die Zukunft des Unternehmens sein. Eine mögliche Fortführung des Geschäftsbetriebs hängt maßgeblich von den Ergebnissen der Prüfung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter ab.