Aktenzeichen: 52 IN 7/25
Am 15. Januar 2025 um 09:30 Uhr hat das Amtsgericht Arnsberg die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der MTK-Leuchten GmbH, ansässig Am Ohrt 2, 59469 Ense, angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 11484 eingetragen und wird durch die Geschäftsführer Thomas Klebsattel (Auf den Kreuzen 2, 59469 Ense) und Markus Klebsattel (Ruhner Weg 3, 59469 Ense) vertreten.
Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung
Zur Sicherung des Vermögens der Schuldnerin und zum Schutz der Gläubiger hat das Gericht folgende Maßnahmen gemäß §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO) getroffen:
- Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Jens Brömmelmeier, Königswall 21, 44137 Dortmund, bestellt. - Einschränkung der Verfügungsmacht:
- Verfügungen der MTK-Leuchten GmbH über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
- Einziehung von Forderungen und Kontrolle der Finanzen:
- Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
- Den Drittschuldnern (den Schuldnern der MTK-Leuchten GmbH) ist es untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen sind diese ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
- Untersagung von Zwangsvollstreckungen:
- Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, werden untersagt, sofern keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind.
Hintergrund der Entscheidung
Die MTK-Leuchten GmbH, die im Bereich der Entwicklung, Herstellung und dem Vertrieb von Leuchtensystemen tätig ist, hat aufgrund finanzieller Schwierigkeiten ein Insolvenzeröffnungsverfahren durchlaufen. Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient dazu, die Vermögensverhältnisse zu prüfen und die Insolvenzmasse vor nachteiligen Veränderungen zu bewahren.
Durch die Bestellung von Jens Brömmelmeier als vorläufigem Insolvenzverwalter wird sichergestellt, dass die wirtschaftlichen Belange der Gesellschaft unter strenger Kontrolle stehen, um eine geordnete Abwicklung oder eine mögliche Sanierung zu ermöglichen.
Bedeutung für Gläubiger und Geschäftspartner
Für Gläubiger und Geschäftspartner der MTK-Leuchten GmbH bedeutet dies, dass Forderungen oder Zahlungen ab sofort ausschließlich über den vorläufigen Insolvenzverwalter abgewickelt werden dürfen. Verfügungen der Schuldnerin ohne Zustimmung des Insolvenzverwalters sind unwirksam.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Amtsgerichts Arnsberg kann die Schuldnerin oder ein Gläubiger eine sofortige Beschwerde einlegen.
- Frist: Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de. Maßgeblich ist das frühere Ereignis.
- Einreichung: Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht Arnsberg einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Die Beschwerdeschrift muss die angefochtene Entscheidung genau bezeichnen und erklären, dass und in welchem Umfang Beschwerde eingelegt wird.
Ausblick
Die vorläufige Insolvenzverwaltung ist ein erster Schritt, um die wirtschaftliche Situation der MTK-Leuchten GmbH zu prüfen und die Voraussetzungen für ein Insolvenzverfahren zu schaffen. Dabei wird geprüft, ob das Unternehmen über ausreichende Mittel verfügt, um ein Insolvenzverfahren zu eröffnen, oder ob alternative Maßnahmen, wie eine außergerichtliche Einigung oder eine Sanierung, in Betracht kommen.
Das Amtsgericht Arnsberg hat mit der Bestellung von Jens Brömmelmeier einen erfahrenen Insolvenzverwalter eingesetzt, der den weiteren Verlauf des Verfahrens überwachen wird. Die nächsten Wochen werden entscheidend für die Zukunft der MTK-Leuchten GmbH sein.