Aktenzeichen: 67g IN 394/24
Am 14. Januar 2025 um 13:45 Uhr hat das Amtsgericht Hamburg die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der M-Quadrat Unternehmerberatung UG (haftungsbeschränkt) angeordnet. Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 154011, hat ihren Sitz im Bilsenkrautweg 12, 22391 Hamburg und wird durch den Geschäftsführer Matthias Horst Matzke vertreten.
Geschäftszweig der Schuldnerin
Die M-Quadrat Unternehmerberatung UG ist auf die Erbringung und Vermittlung von Projekt-, Beratungs- und IT-Dienstleistungen spezialisiert.
Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung
Zur Sicherung des Vermögens der Schuldnerin und zum Schutz der Gläubiger hat das Amtsgericht Hamburg folgende Maßnahmen gemäß §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO) angeordnet:
- Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
- Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dominik Montag, Ballindamm 38, 20095 Hamburg, bestellt.
- Kontaktinformationen:
- Adresse: Ballindamm 38, 20095 Hamburg
- Einschränkung der Verfügungsmacht:
- Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
- Einziehung von Forderungen und Kontrolle der Finanzen:
- Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
- Verbot für Drittschuldner:
- Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Sie sind angewiesen, ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu zahlen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
- Untersagung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
- Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, werden untersagt. Bereits begonnene Zwangsvollstreckungsmaßnahmen werden eingestellt, sofern sie keine unbeweglichen Gegenstände betreffen (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Ziel der Anordnung
Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient dem Ziel, die Insolvenzmasse zu sichern und nachteilige Veränderungen der Vermögenslage der Schuldnerin zu verhindern. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird die finanzielle Lage der M-Quadrat Unternehmerberatung UG prüfen und erste Maßnahmen zur geordneten Abwicklung oder möglichen Sanierung einleiten.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Entscheidung können die Schuldnerin oder die Gläubiger eine sofortige Beschwerde einlegen.
- Frist: Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Hamburg einzulegen.
- Fristbeginn: Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, falls keine Verkündung erfolgt, mit der Zustellung bzw. der öffentlichen Bekanntmachung im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Maßgeblich ist das frühere Ereignis.
Form der Beschwerde:
- Die Beschwerde muss schriftlich eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht vorgeschrieben.
- Die Beschwerdeschrift muss die angefochtene Entscheidung genau bezeichnen und erklären, dass und in welchem Umfang Beschwerde eingelegt wird.
Hintergrund und Bedeutung der Entscheidung
Die M-Quadrat Unternehmerberatung UG sieht sich mit finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert, die eine vorläufige Insolvenzverwaltung erforderlich gemacht haben. Die Anordnung ermöglicht es, die Vermögensverhältnisse der Schuldnerin zu prüfen, die Insolvenzmasse zu sichern und gegebenenfalls Sanierungsmaßnahmen einzuleiten.
Durch die Bestellung von Rechtsanwalt Dominik Montag hat das Gericht einen erfahrenen Insolvenzverwalter eingesetzt, der die Kontrolle über die wirtschaftlichen Belange der Schuldnerin übernimmt.
Ausblick
In den nächsten Wochen wird der vorläufige Insolvenzverwalter die Vermögens- und Schuldensituation der M-Quadrat Unternehmerberatung UG bewerten. Ziel ist es, festzustellen, ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ob Alternativen, wie eine außergerichtliche Einigung oder Sanierung, möglich sind.
Für Gläubiger und Geschäftspartner bedeutet dies, dass Forderungen und Zahlungen ab sofort nur noch über den vorläufigen Insolvenzverwalter abgewickelt werden dürfen.
Das weitere Verfahren wird entscheidend für die Zukunft der M-Quadrat Unternehmerberatung UG sein. Es bleibt abzuwarten, ob eine Fortführung des Geschäftsbetriebs möglich ist oder ob eine geordnete Abwicklung der Gesellschaft erfolgt.