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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die Inuit Kälte- und Klimatechnik GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 11 IN 8/25

Am 15. Januar 2025 um 11:00 Uhr hat das Amtsgericht Baden-Baden die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Inuit Kälte- und Klimatechnik GmbH, mit Sitz Lochfeldstraße 30, 76437 Rastatt, angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 732639 eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Andreas Thomas vertreten.

Maßnahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Um das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und nachteilige Veränderungen zu verhindern, wurden die folgenden Maßnahmen gemäß §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO) angeordnet:

  1. Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
    • Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Olaf Spiekermann, Augustaanlage 62-64, 68165 Mannheim, bestellt.
    • Kontaktinformationen:
  2. Einschränkung der Verfügungsmacht:
    • Verfügungen der Inuit Kälte- und Klimatechnik GmbH über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
    • Die Schuldnerin darf nicht eigenständig über Bankkonten und Außenstände verfügen.
  3. Einziehung von Forderungen und Kontrolle der Finanzen:
    • Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
    • Drittschuldner (Schuldner der Inuit Kälte- und Klimatechnik GmbH) dürfen keine Zahlungen mehr direkt an die Schuldnerin leisten, sondern sind angewiesen, ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu zahlen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
  4. Untersagung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
    • Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin, einschließlich Arrest oder einstweiliger Verfügungen, werden untersagt. Bereits begonnene Maßnahmen werden eingestellt, soweit keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
  5. Prüfung und Überwachung:
    • Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO).
    • Er prüft, ob das Vermögen der Schuldnerin ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
    • Der vorläufige Insolvenzverwalter wird beauftragt, als Sachverständiger die Voraussetzungen für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu prüfen sowie die Möglichkeiten für eine Fortführung des Unternehmens zu bewerten.
  6. Befugnisse des Insolvenzverwalters:
    • Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin zu betreten, Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu nehmen und Nachforschungen anzustellen.
    • Er darf Sonderkonten für die Insolvenzmasse eröffnen und über diese verfügen.

Zweck der Anordnung

Die vorläufige Insolvenzverwaltung wurde angeordnet, um die Vermögenswerte der Inuit Kälte- und Klimatechnik GmbH zu sichern und eine Grundlage für die Entscheidung über die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens zu schaffen. Ziel ist es, die Rechte der Gläubiger zu wahren und zu prüfen, ob die Schuldnerin fortgeführt werden kann.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen den Beschluss des Amtsgerichts Baden-Baden können die Schuldnerin oder ein Gläubiger eine sofortige Beschwerde einlegen.

  • Frist: Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen einzureichen.
  • Einreichungsstelle: Amtsgericht Baden-Baden, Gutenbergstraße 17, 76532 Baden-Baden.
  • Fristbeginn: Die Frist beginnt mit der Verkündung des Beschlusses oder mit der Zustellung bzw. der öffentlichen Bekanntmachung im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Maßgeblich ist das frühere Ereignis.

Form der Beschwerde:

  • Die Beschwerde muss schriftlich eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden.
  • Sie muss die angefochtene Entscheidung genau bezeichnen und erklären, dass und in welchem Umfang Beschwerde eingelegt wird.

Bedeutung für Gläubiger und Geschäftspartner

  1. Zahlungen:
    Gläubiger und Geschäftspartner dürfen keine Zahlungen mehr direkt an die Inuit Kälte- und Klimatechnik GmbH leisten. Alle Leistungen sind ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten, um Rechtsnachteile zu vermeiden.
  2. Kommunikation:
    Gläubiger sollten sich frühzeitig mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter in Verbindung setzen, um ihre Forderungen geltend zu machen und über den weiteren Verlauf des Verfahrens informiert zu werden.

Ausblick

In den kommenden Wochen wird der vorläufige Insolvenzverwalter die wirtschaftliche Lage der Inuit Kälte- und Klimatechnik GmbH prüfen. Ziel ist es, festzustellen, ob die Voraussetzungen für ein reguläres Insolvenzverfahren gegeben sind.

Dabei wird auch geprüft, ob eine Fortführung des Unternehmens möglich ist oder ob andere Lösungen wie eine Sanierung oder Liquidation infrage kommen.

Das Ergebnis dieser Prüfung wird die Weichen für die Zukunft der Inuit Kälte- und Klimatechnik GmbH stellen. Gläubiger sollten ihre Interessen frühzeitig anmelden und den Kontakt mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter suchen.

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