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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die IAS Leuna GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 59 IN 534/24

Das Amtsgericht Halle (Saale) hat am 14. Januar 2025 um 12:30 Uhr im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der IAS Leuna GmbH, mit Sitz in der Friedrich-Ebert-Straße 125, 06237 Leuna, die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet. Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter HRB 30620, wird von Danny Wacker, wohnhaft in der L.-Bethmann-Siedlung 27, 06667 Weißenfels, vertreten.

Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung hat das Ziel, das Vermögen der IAS Leuna GmbH bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu sichern und nachteilige Veränderungen zu verhindern. Die zentralen Maßnahmen umfassen:

  1. Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Dipl.-Kfm. Christian Beck, mit Sitz Hansering 1, 06108 Halle (Saale), bestellt.

    • Kontaktinformationen:
      • Telefon: 0345/21222400
      • Fax: 0345/21222436
      • E-Mail: beck@beck-inso.de
      • Webseite: www.beck-inso.de
  2. Einschränkung der Verfügungsmacht:
    • Verfügungen der IAS Leuna GmbH über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  3. Einziehung von Forderungen:
    • Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
    • Den Schuldnern der IAS Leuna GmbH (Drittschuldnern) ist es untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Sie werden angewiesen, ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu zahlen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
  4. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
    • Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, sind untersagt, soweit keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Zwangsvollstreckungen werden einstweilen eingestellt.
  5. Prüfung der Vermögensverhältnisse:
    • Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die Vermögenslage der Schuldnerin zu prüfen und sicherzustellen, dass die Insolvenzmasse erhalten bleibt.

Einblick in den Beschluss und Rechtsmittelbelehrung

Der vollständige Beschluss des Amtsgerichts kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Halle (Saale) eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann die Schuldnerin oder ein Gläubiger eine sofortige Beschwerde einlegen.

  • Frist: Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen einzureichen. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung oder, falls diese durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt, zwei Tage nach der Veröffentlichung.
  • Einreichung: Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Halle (Saale) (Thüringer Straße 16, 06112 Halle) einzulegen. Eine elektronische Einreichung ist ebenfalls möglich, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Die Beschwerdeschrift muss die angefochtene Entscheidung bezeichnen und erklären, dass und in welchem Umfang Beschwerde eingelegt wird.

Hintergrund und Bedeutung der Anordnung

Die IAS Leuna GmbH sieht sich einer finanziellen Krise gegenüber, die die Einleitung eines Insolvenzantragsverfahrens erforderlich gemacht hat. Ziel der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist es, die Vermögenswerte des Unternehmens zu sichern, bis eine Entscheidung über die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens getroffen wird.

Der bestellte vorläufige Insolvenzverwalter Dipl.-Kfm. Christian Beck wird die wirtschaftliche Lage des Unternehmens prüfen und alle Maßnahmen einleiten, um die Insolvenzmasse zu schützen und die Interessen der Gläubiger zu wahren.

Ausblick

In den nächsten Wochen wird sich entscheiden, ob die Insolvenzmasse ausreicht, um ein Insolvenzverfahren zu eröffnen, und ob Möglichkeiten zur Sanierung des Unternehmens bestehen. Für Gläubiger und Geschäftspartner bedeutet die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung, dass alle Ansprüche und Zahlungen ab sofort nur noch über den vorläufigen Insolvenzverwalter geltend gemacht bzw. abgewickelt werden dürfen.

Das Amtsgericht Halle (Saale) hat mit der Bestellung von Christian Beck einen erfahrenen Insolvenzverwalter eingesetzt, der den weiteren Verlauf des Verfahrens überwachen und eine geordnete Abwicklung sicherstellen wird. Die kommenden Wochen werden richtungsweisend für die Zukunft der IAS Leuna GmbH sein.

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