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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die Homelike Internet GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 70d IN 11/25

Am 15. Januar 2025 um 07:01 Uhr hat das Amtsgericht Köln die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Homelike Internet GmbH angeordnet. Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 83441, hat ihren Sitz in der Brückenstraße 2, 50667 Köln (frühere Anschrift: Hansaring 97, 50670 Köln). Als gesetzlicher Vertreter fungiert der Geschäftsführer Ioannis Papadopoulos, wohnhaft in Düsseldorf.

Die Homelike Internet GmbH ist auf die Entwicklung und den Betrieb von Internetplattformen im Bereich Immobilien und Tourismus spezialisiert und bietet Dienstleistungen rund um diesen Geschäftszweig an.

Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Um das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und nachteilige Veränderungen zu verhindern, hat das Amtsgericht Köln die vorläufige Insolvenzverwaltung gemäß den §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO) angeordnet. Die wichtigsten Regelungen sind:

  1. Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Stefan Conrads, Amsterdamer Straße 192, 50735 Köln, bestellt.
  2. Einschränkung der Verfügungsmacht:
    Verfügungen der Homelike Internet GmbH über Vermögensgegenstände sind ab sofort nur noch mit der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies dient der Sicherung der Insolvenzmasse und der Interessen der Gläubiger (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  3. Einziehung von Forderungen:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
  4. Verbot für Drittschuldner:
    Den Schuldnern der Homelike Internet GmbH (Drittschuldnern) wird untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Sie werden aufgefordert, Leistungen ausschließlich unter Beachtung der Anordnung an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Ziel und Bedeutung der Anordnung

Die vorläufige Insolvenzverwaltung hat das Ziel, das Vermögen der Homelike Internet GmbH zu sichern und eine geordnete Abwicklung oder Sanierung des Unternehmens zu ermöglichen. Der vorläufige Insolvenzverwalter übernimmt die Aufgabe, die finanzielle Lage des Unternehmens zu prüfen und eine fundierte Grundlage für die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu schaffen.

Die Anordnung weist darauf hin, dass sich die Homelike Internet GmbH in einer finanziellen Krise befindet. Gleichzeitig bedeutet die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters, dass die Möglichkeiten einer Sanierung oder Restrukturierung geprüft werden können, um die wirtschaftliche Tätigkeit des Unternehmens möglicherweise fortzuführen.

Ausblick

Die kommenden Wochen werden entscheidend sein, um zu klären, ob das Insolvenzverfahren endgültig eröffnet wird und welche Perspektiven für das Unternehmen bestehen. Als Entwickler und Betreiber von Internetplattformen im Bereich Immobilien und Tourismus hat die Homelike Internet GmbH eine starke Marktpräsenz, die unter den richtigen Voraussetzungen eine Sanierung ermöglichen könnte.

Für die Gläubiger und Geschäftspartner der Homelike Internet GmbH bedeutet die vorläufige Insolvenzverwaltung, dass sie sich an den vorläufigen Insolvenzverwalter wenden müssen, um ihre Forderungen geltend zu machen oder bestehende Geschäftsbeziehungen zu klären.

Das Amtsgericht Köln hat mit dieser Anordnung den ersten Schritt in einem komplexen Insolvenzverfahren getan, das sowohl Chancen für eine Restrukturierung als auch Risiken für die endgültige Auflösung des Unternehmens birgt.

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