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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die Elea Handels GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 70c IN 255/24

Am 14. Januar 2025 um 09:08 Uhr hat das Amtsgericht Köln die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Elea Handels GmbH, ansässig in der Subbelrather Straße 274, 50825 Köln, angeordnet. Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 94273, wird von der Geschäftsführerin Frau Marilena Stüwe-Thanasoula vertreten.

Geschäftszweig der Schuldnerin

Die Elea Handels GmbH ist im Groß- und Einzelhandel tätig und spezialisiert auf:

  • Lebensmittel, Handwerksprodukte und Kosmetika, insbesondere aus Griechenland,
  • sowie den Betrieb eines Floristikgeschäfts.

Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Zur Sicherung des Vermögens der Schuldnerin und zum Schutz der Gläubiger hat das Amtsgericht folgende Maßnahmen gemäß §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO) beschlossen:

  1. Bestellung der vorläufigen Insolvenzverwalterin:
    • Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Martina Nießen, Nußbaumer Straße 19, 50823 Köln, bestellt.
    • Kontaktinformationen:
      • Telefon: (Nummer nicht angegeben)
      • Adresse: Nußbaumer Str. 19, 50823 Köln
  2. Einschränkung der Verfügungsmacht:
    • Verfügungen der Elea Handels GmbH über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
    • Ziel ist es, eine transparente und kontrollierte Verwaltung der Insolvenzmasse sicherzustellen.
  3. Einziehung von Forderungen und Kontrolle der Finanzmittel:
    • Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
    • Den Drittschuldnern (den Schuldnern der Elea Handels GmbH) ist es untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen dürfen sie Zahlungen nur noch an die vorläufige Insolvenzverwalterin erbringen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
  4. Überwachung der Insolvenzmasse:
    • Die vorläufige Insolvenzverwalterin hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu überwachen und sicherzustellen, dass keine Vermögenswerte zum Nachteil der Gläubiger abfließen.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss können die Schuldnerin und die Gläubiger der Elea Handels GmbH eine sofortige Beschwerde einlegen.

  • Frist: Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen nach Verkündung, Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung im Internet auf www.insolvenzbekanntmachungen.de beim Amtsgericht Köln einzureichen. Maßgeblich ist das frühere Ereignis.
  • Form: Die Beschwerde muss schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines Gerichts erklärt und vom Beschwerdeführer oder dessen Bevollmächtigten unterzeichnet werden.

Hintergrund und Bedeutung

Die Elea Handels GmbH hat mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung einen entscheidenden Schritt im Insolvenzverfahren durchlaufen. Die Bestellung von Rechtsanwältin Martina Nießen stellt sicher, dass das Vermögen der Schuldnerin unter strenger Kontrolle steht und eine geordnete Abwicklung oder Sanierung eingeleitet werden kann.

Für Gläubiger bedeutet dies, dass Forderungen und Zahlungsansprüche ab sofort ausschließlich über die vorläufige Insolvenzverwalterin abgewickelt werden dürfen. Geschäftsaktivitäten der Schuldnerin werden unter Aufsicht fortgeführt, sofern dies zur Sicherung der Insolvenzmasse notwendig und sinnvoll ist.

Ausblick

Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient dazu, die wirtschaftliche Lage der Elea Handels GmbH zu prüfen und zu klären, ob die Insolvenzmasse ausreicht, um ein Insolvenzverfahren zu eröffnen. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, Sanierungsoptionen zu prüfen und, falls machbar, den Geschäftsbetrieb zu stabilisieren.

Die nächsten Wochen werden entscheidend sein, um festzustellen, ob das Insolvenzverfahren endgültig eröffnet wird oder ob alternative Lösungen, wie eine außergerichtliche Einigung, in Betracht kommen. Das Ziel bleibt, die Interessen der Gläubiger zu wahren und gegebenenfalls die Fortführung des Unternehmens zu ermöglichen.

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