Aktenzeichen: 22 IN 7/25 (28)
Am 15. Januar 2025 um 09:00 Uhr hat das Amtsgericht Marburg die vorläufige Verwaltung des Vermögens der DOMINO Friseur & Shop GmbH & Co. KG, ansässig in der Emil-von-Behring-Straße 23, 35041 Marburg, angeordnet. Die Gesellschaft wird im Handelsregister des Amtsgerichts Marburg unter der Nummer HRA 4952 geführt. Die persönlich haftende Gesellschafterin, die DOMINO Geschäftsführungs-GmbH, wird durch ihren Geschäftsführer Rolph Limbacher vertreten.
Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung
Zur Sicherung des Vermögens der Antragstellerin bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurden gemäß §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO) folgende Maßnahmen getroffen:
- Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
- Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. jur. Michael Lojowsky, c/o Brinkmann & Partner, Software Center 5b, 35037 Marburg, bestellt.
- Kontaktinformationen:
- Telefon: 06421/94813-50
- Fax: 06421/94813-60
- E-Mail: marburg@brinkmann-partner.de
- Einschränkung der Verfügungsmacht:
- Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
- Ziel ist es, die Insolvenzmasse vor nachteiligen Veränderungen zu schützen und eine gerechte Verteilung zugunsten der Gläubiger sicherzustellen.
- Einziehung von Forderungen und Kontrolle der Konten:
- Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
- Drittschuldnern (den Schuldnern der Schuldnerin) ist untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Diese dürfen nur noch unter Beachtung der Anordnung und direkt an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
- Überwachung und Prüfung:
- Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu überwachen, zu sichern und zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorliegen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann von der Antragstellerin sowie von Gläubigern eine sofortige Beschwerde eingelegt werden. Diese ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg, einzureichen.
- Fristbeginn: Die Frist beginnt mit der Verkündung des Beschlusses, seiner Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Maßgeblich ist das frühere Ereignis.
- Form: Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzureichen und muss vom Beschwerdeführer oder dessen Bevollmächtigten unterzeichnet sein. Sie muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass und in welchem Umfang Beschwerde eingelegt wird.
Hintergrund und Bedeutung
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung markiert einen wichtigen Schritt zur Stabilisierung der wirtschaftlichen Verhältnisse der DOMINO Friseur & Shop GmbH & Co. KG. Ziel ist es, die Vermögensverhältnisse zu prüfen und sicherzustellen, dass keine Vermögenswerte zum Nachteil der Gläubiger abfließen.
Die vorläufige Insolvenzverwaltung ermöglicht eine geordnete Abwicklung und bietet zudem die Chance, Sanierungsoptionen zu prüfen. Durch die Bestellung von Dr. jur. Michael Lojowsky als vorläufigen Insolvenzverwalter wird ein erfahrener Experte mit der Sicherung der Insolvenzmasse betraut.
Für Geschäftspartner, Kunden und Gläubiger bedeutet dies, dass alle Zahlungen oder Forderungen ausschließlich über den vorläufigen Insolvenzverwalter abgewickelt werden müssen.
Ausblick
Die nächsten Wochen werden entscheidend sein, um festzustellen, ob das Insolvenzverfahren endgültig eröffnet wird und welche Möglichkeiten für die Fortführung des Geschäftsbetriebs bestehen. Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung bietet die Grundlage für eine transparente und rechtlich abgesicherte Abwicklung, bei der sowohl die Interessen der Gläubiger als auch die Chancen auf eine Sanierung geprüft werden.