Dark Mode Light Mode

Vorläufige Insolvenzverwaltung für die CF Wolfsburg GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 273 IN 10/25 b

Am 15. Januar 2025 um 09:50 Uhr hat das Amtsgericht Braunschweig ein allgemeines Verfügungsverbot sowie die vorläufige Verwaltung des Vermögens über das Vermögen der CF Wolfsburg GmbH angeordnet. Die Gesellschaft, mit Sitz in der Mittelweg 7, 38106 Braunschweig, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Braunschweig unter HRB 209705 eingetragen.

Maßnahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Zur Sicherung des Vermögens der Antragsgegnerin und zum Schutz der Gläubigerrechte wurden die folgenden Maßnahmen gemäß §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO) angeordnet:

  1. Allgemeines Verfügungsverbot:
    • Der CF Wolfsburg GmbH ist es untersagt, eigenständig Verfügungen über Gegenstände ihres Vermögens vorzunehmen.
  2. Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
    • Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Immo Hamer von Valtier, InsoTreu, Am Denkmal 5, 38112 Braunschweig, bestellt.
    • Kontaktinformationen:
  3. Einschränkung der Verfügungsmacht:
    • Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  4. Einziehung von Forderungen und Kontrolle der Finanzen:
    • Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
    • Drittschuldner (Schuldner der CF Wolfsburg GmbH) dürfen keine Zahlungen mehr an die Schuldnerin leisten, sondern sind angewiesen, ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu zahlen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
  5. Untersagung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
    • Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, werden untersagt. Bereits begonnene Maßnahmen werden eingestellt, soweit keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Ziel der Anordnung

Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient dem Zweck, die Vermögenswerte der Schuldnerin zu sichern und nachteilige Veränderungen zu verhindern, bis über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens entschieden wird. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die wirtschaftliche Lage der CF Wolfsburg GmbH zu prüfen und sicherzustellen, dass die Insolvenzmasse geschützt bleibt.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Braunschweig kann die Schuldnerin oder ein Gläubiger eine sofortige Beschwerde einlegen.

  • Frist: Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen einzureichen.
  • Einreichungsstelle: Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig. Alternativ kann die Beschwerde elektronisch über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) unter govello-1166699024563-000010200 eingereicht werden.
  • Fristbeginn: Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, falls keine Verkündung erfolgt, mit der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung im Internet auf www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Form der Beschwerde:

  • Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
  • Sie muss die angefochtene Entscheidung genau bezeichnen und erklären, dass und in welchem Umfang Beschwerde eingelegt wird.

Bedeutung der Entscheidung

Die CF Wolfsburg GmbH, deren Geschäftsfeld bisher nicht näher erläutert wurde, befindet sich offensichtlich in einer finanziellen Krise, die die Einleitung eines Insolvenzantragsverfahrens erforderlich macht. Mit der Bestellung von Rechtsanwalt Dr. Immo Hamer von Valtier wurde ein erfahrener vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt, der die wirtschaftliche Lage der Schuldnerin prüfen und die Insolvenzmasse sichern wird.

Ausblick

In den kommenden Wochen wird der vorläufige Insolvenzverwalter die Vermögens- und Schuldensituation der CF Wolfsburg GmbH prüfen. Ziel ist es, festzustellen, ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet werden kann, oder ob Alternativen wie eine außergerichtliche Einigung oder ein Sanierungsplan möglich sind.

Für Gläubiger und Geschäftspartner der CF Wolfsburg GmbH bedeutet die Anordnung, dass alle Zahlungen und Forderungen nur noch über den vorläufigen Insolvenzverwalter abgewickelt werden können. Die nächsten Schritte werden entscheidend für die Zukunft des Unternehmens sein.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Vorläufige Insolvenzverwaltung für die M-Quadrat Unternehmerberatung UG (haftungsbeschränkt) angeordnet

Next Post

Vorläufige Insolvenzverwaltung für die Naturglück Michaelsen GmbH angeordnet