Aktenzeichen: 273 IN 12/25 b
Am 15. Januar 2025 um 10:30 Uhr hat das Amtsgericht Braunschweig die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der CF Lehrte GmbH, mit Sitz Mittelweg 7, 38106 Braunschweig, angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Braunschweig unter HRB 209697 eingetragen.
Maßnahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung
Im Rahmen des Insolvenzverfahrens wurden gemäß §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO) folgende Maßnahmen beschlossen:
- Allgemeines Verfügungsverbot:
- Der CF Lehrte GmbH ist es untersagt, eigenständig über ihr Vermögen zu verfügen.
- Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
- Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Immo Hamer von Valtier von der Kanzlei InsoTreu, Am Denkmal 5, 38112 Braunschweig, bestellt.
- Kontaktinformationen:
- Telefon: 0531/473-7336
- Fax: 0531/473-7398
- E-Mail: info@insotreu.de
- Einschränkung der Verfügungsmacht:
- Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
- Einziehung von Forderungen und Kontrolle der Finanzen:
- Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
- Drittschuldner (Schuldner der CF Lehrte GmbH) dürfen keine Zahlungen mehr an die Schuldnerin leisten, sondern sind angewiesen, ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu zahlen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
- Untersagung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
- Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, werden untersagt. Bereits begonnene Maßnahmen werden eingestellt, soweit keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
- Weitere Befugnisse des Insolvenzverwalters:
- Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu nehmen sowie Auskünfte bei Banken, Behörden und anderen Dritten einzuholen.
Zweck der Anordnung
Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient dazu, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und nachteilige Veränderungen in ihrer Vermögenslage zu verhindern, bis über die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens entschieden wird. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist verpflichtet, die wirtschaftliche Situation der CF Lehrte GmbH zu prüfen und erste Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse einzuleiten.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Amtsgerichts Braunschweig können die Schuldnerin oder ein Gläubiger eine sofortige Beschwerde einlegen.
- Frist: Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen einzureichen.
- Einreichungsstelle: Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig. Alternativ ist die elektronische Einreichung über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) möglich (govello-1166699024563-000010200).
- Fristbeginn: Die Frist beginnt mit der Verkündung des Beschlusses oder mit der Zustellung bzw. der öffentlichen Bekanntmachung im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Maßgeblich ist das frühere Ereignis.
Form der Beschwerde:
- Die Beschwerde muss schriftlich eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden.
- Sie muss die angefochtene Entscheidung genau bezeichnen und erklären, dass und in welchem Umfang Beschwerde eingelegt wird.
Bedeutung für Gläubiger und Geschäftspartner
- Zahlungen:
Gläubiger und Geschäftspartner der CF Lehrte GmbH dürfen keine Zahlungen mehr direkt an die Schuldnerin leisten. Alle Leistungen sind ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten, um Rechtsnachteile zu vermeiden. - Kommunikation:
Gläubiger sollten sich zeitnah mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter in Verbindung setzen, um ihre Forderungen geltend zu machen und über den weiteren Verlauf des Verfahrens informiert zu werden.
Ausblick
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird in den kommenden Wochen die Vermögenslage der CF Lehrte GmbH prüfen. Ziel ist es, festzustellen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens gegeben sind.
Die Ergebnisse dieser Prüfung werden darüber entscheiden, ob das Unternehmen saniert werden kann oder ob eine geordnete Abwicklung der Gesellschaft erfolgt. Für Gläubiger besteht die Möglichkeit, ihre Interessen durch frühzeitige Anmeldung ihrer Forderungen zu wahren.
Das weitere Verfahren wird maßgeblich die Zukunft der CF Lehrte GmbH und die Möglichkeit zur Begleichung offener Verbindlichkeiten bestimmen.