Dark Mode Light Mode

Vorläufige Insolvenzverwaltung für die CF Helmstedt GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Braunschweig hat am 15. Januar 2025 im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der CF Helmstedt GmbH, Mittelweg 7, 38106 Braunschweig, entscheidende Maßnahmen zur Sicherung des Unternehmensvermögens angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Braunschweig unter HRB 209958 eingetragen.

Mit dem Beschluss von 10:43 Uhr wurde ein allgemeines Verfügungsverbot gegen die Antragsgegnerin verhängt. Dies bedeutet, dass die CF Helmstedt GmbH keine eigenständigen Verfügungen über ihr Vermögen mehr treffen darf. Gleichzeitig wurde die vorläufige Verwaltung ihres Vermögens angeordnet, wodurch die Kontrolle über die Vermögenswerte auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergeht.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Immo Hamer von Valtier von der InsoTreu, Am Denkmal 5, 38112 Braunschweig, bestellt. Rechtsanwalt Dr. Hamer ist unter der Telefonnummer 0531/473-7336, per Fax unter 0531/473-7398 oder per E-Mail an info@insotreu.de erreichbar.

Zudem wurden die Schuldner der CF Helmstedt GmbH angewiesen, sämtliche Zahlungen nur noch unter Beachtung der getroffenen Anordnungen zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO). Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass die verfügbaren Mittel im Sinne der Gläubiger gesichert und geordnet verwaltet werden.

Möglichkeiten der Anfechtung

Die Antragsgegnerin kann die Entscheidung des Gerichts durch sofortige Beschwerde anfechten. Auch Gläubiger, die das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens rügen möchten, können innerhalb einer Frist von zwei Wochen Beschwerde einlegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung oder Zustellung der Entscheidung, beziehungsweise mit der öffentlichen Bekanntmachung, sofern keine persönliche Zustellung erfolgt ist.

Beschwerden können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle bei jedem Amtsgericht erklärt werden. Maßgeblich für die Fristeinhaltung ist der Eingang der Beschwerde beim Amtsgericht Braunschweig.

Einsicht und Datenschutz

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Braunschweig eingesehen werden. Weitere Informationen zum Datenschutz und den Rechten der Beteiligten sind in der Datenschutzerklärung des Amtsgerichts Braunschweig unter http://www.amtsgericht-braunschweig.niedersachsen.de abrufbar.

Amtsgericht Braunschweig, 15. Januar 2025

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Vorläufige Maßnahmen im Insolvenzverfahren der caddon printing & imaging GmbH

Next Post

Vorläufiger Insolvenzverwalter für die deva GmbH bestellt: Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens eingeleitet