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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die cf BS Nord GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 273 IN 11/25 b

Am 15. Januar 2025 um 10:14 Uhr hat das Amtsgericht Braunschweig die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der cf BS Nord GmbH, mit Sitz Mittelweg 7, 38106 Braunschweig, angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Braunschweig unter HRB 209917 eingetragen.

Anordnung und Maßnahmen

Zur Sicherung des Vermögens der Schuldnerin und zum Schutz der Gläubiger wurden gemäß §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO) die folgenden Maßnahmen beschlossen:

  1. Allgemeines Verfügungsverbot:
    • Der cf BS Nord GmbH ist es untersagt, eigenständig über ihr Vermögen zu verfügen.
  2. Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
    • Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Immo Hamer von Valtier von der Kanzlei InsoTreu, Am Denkmal 5, 38112 Braunschweig, bestellt.
    • Kontaktinformationen:
  3. Einschränkung der Verfügungsmacht:
    • Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  4. Einziehung von Forderungen und Kontrolle der Finanzen:
    • Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
    • Drittschuldner (Schuldner der cf BS Nord GmbH) dürfen keine Zahlungen mehr direkt an die Schuldnerin leisten, sondern sind angewiesen, ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu zahlen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
  5. Untersagung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
    • Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin, einschließlich Arrest oder einstweiliger Verfügungen, werden untersagt. Bereits begonnene Maßnahmen werden eingestellt, soweit keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
  6. Weitere Befugnisse des Insolvenzverwalters:
    • Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu nehmen sowie Auskünfte bei Banken, Behörden und anderen Dritten einzuholen.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann die Schuldnerin oder ein Gläubiger eine sofortige Beschwerde einlegen.

  • Frist: Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, einzulegen. Alternativ kann die Einreichung elektronisch über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) erfolgen (govello-1166699024563-000010200).
  • Fristbeginn: Die Frist beginnt mit der Verkündung des Beschlusses oder mit der Zustellung bzw. der öffentlichen Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de. Maßgeblich ist das frühere Ereignis.

Form der Beschwerde:

  • Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
  • Sie muss die angefochtene Entscheidung genau bezeichnen und erklären, dass und in welchem Umfang Beschwerde eingelegt wird.

Zweck der Anordnung

Die vorläufige Insolvenzverwaltung wurde angeordnet, um das Vermögen der cf BS Nord GmbH zu sichern und nachteilige Veränderungen zu verhindern, bis über die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens entschieden wird. Ziel ist es, die Insolvenzmasse zu erhalten und die Rechte der Gläubiger zu schützen.

Bedeutung für Gläubiger und Geschäftspartner

Für Gläubiger und Geschäftspartner der cf BS Nord GmbH bedeutet die Anordnung:

  1. Zahlungen: Forderungen oder Zahlungen dürfen ab sofort nur noch über den vorläufigen Insolvenzverwalter abgewickelt werden. Zahlungen direkt an die Schuldnerin sind unwirksam.
  2. Kommunikation: Gläubiger sollten sich frühzeitig mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter in Verbindung setzen, um ihre Interessen zu wahren und offene Fragen zu klären.

Ausblick

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird in den kommenden Wochen die wirtschaftliche Lage der cf BS Nord GmbH prüfen. Dabei wird festgestellt, ob das Vermögen ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken, und ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet werden kann.

Alternativ wird auch geprüft, ob eine Sanierung oder außergerichtliche Einigung möglich ist. Das Ergebnis dieser Prüfung wird über die Zukunft der cf BS Nord GmbH entscheiden.

Für Gläubiger besteht nun die Möglichkeit, sich beim Insolvenzverwalter zu registrieren und ihre Ansprüche anzumelden. Es bleibt abzuwarten, ob eine Fortführung des Geschäftsbetriebs angestrebt wird oder eine geordnete Abwicklung erfolgt.

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