Dark Mode Light Mode

Vorläufige Insolvenzverwaltung für die BIBA Berlin UG (haftungsbeschränkt) angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 36b IN 8711/24

Am 15. Januar 2025 um 09:00 Uhr hat das Amtsgericht Charlottenburg die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der BIBA Berlin UG (haftungsbeschränkt), mit Sitz Amendestraße 90, 13409 Berlin, angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 148117 eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Ronald Weber vertreten.

Maßnahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Zur Sicherung des Vermögens der Schuldnerin und zum Schutz der Gläubiger wurden folgende Maßnahmen gemäß §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO) getroffen:

  1. Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
    • Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Steffen Werner, Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin, bestellt.
    • Kontaktinformationen:
      • Adresse: Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin
  2. Einschränkung der Verfügungsmacht:
    • Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
    • Der Schuldnerin ist es untersagt, Außenstände einzuziehen oder über Bankkonten zu verfügen.
  3. Kontrolle der Finanzen und Einziehung von Forderungen:
    • Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
    • Er darf Sonderkonten auf den Namen der Schuldnerin oder auf seinen Namen als vorläufiger Insolvenzverwalter einrichten, um die Insolvenzmasse zu sichern.
  4. Untersagung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
    • Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich Arrest oder einstweiliger Verfügungen, werden untersagt, soweit keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). Bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
  5. Pflichten der Schuldnerin:
    • Die Schuldnerin ist verpflichtet, dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in ihre Bücher und Geschäftspapiere zu gewähren.
    • Auf Verlangen hat sie alle notwendigen Unterlagen herauszugeben und Auskünfte zu erteilen, die für die Sicherung der Insolvenzmasse und die Prüfung der Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
  6. Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters:
    • Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Geschäftsräume und betriebliche Einrichtungen der Schuldnerin, einschließlich Nebenräume, zu betreten und Nachforschungen anzustellen.
    • Er ist ermächtigt, Auskünfte bei Dritten wie Banken, Behörden und Versicherungen einzuholen.

Zweck der Maßnahme

Die vorläufige Insolvenzverwaltung wurde angeordnet, um nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin zu verhindern und die Interessen der Gläubiger zu wahren. Ziel ist es, die Insolvenzmasse zu sichern und die wirtschaftliche Lage der BIBA Berlin UG zu prüfen.

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird insbesondere beurteilen, ob die Mittel der Schuldnerin ausreichen, um die Verfahrenskosten zu decken, und welche Maßnahmen zur Sicherung der Gläubigerrechte erforderlich sind.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss können die Schuldnerin oder die Gläubiger eine sofortige Beschwerde einlegen.

  • Frist: Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Charlottenburg einzulegen.
  • Einreichungsstelle: Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin.
  • Fristbeginn: Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder mit deren Zustellung bzw. der öffentlichen Bekanntmachung im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Maßgeblich ist das frühere Ereignis.

Form der Beschwerde:

  • Die Beschwerde muss schriftlich eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden.
  • Sie muss die angefochtene Entscheidung genau bezeichnen und erklären, dass und in welchem Umfang Beschwerde eingelegt wird.

Hintergrund und Bedeutung der Entscheidung

Die BIBA Berlin UG, deren wirtschaftliche Tätigkeit nicht weiter spezifiziert wurde, befindet sich offensichtlich in einer finanziellen Schieflage, die eine vorläufige Insolvenzverwaltung erforderlich gemacht hat. Mit der Bestellung von Rechtsanwalt Steffen Werner als vorläufigem Insolvenzverwalter wurde ein erfahrener Experte eingesetzt, der die Vermögensverhältnisse der Schuldnerin überwacht und sicherstellt, dass keine nachteiligen Veränderungen eintreten.

Bedeutung für Gläubiger und Geschäftspartner

Für Gläubiger und Geschäftspartner der BIBA Berlin UG bedeutet die Anordnung, dass Forderungen oder Zahlungen ab sofort nur noch über den vorläufigen Insolvenzverwalter abgewickelt werden dürfen. Zahlungen direkt an die Schuldnerin sind unwirksam und können nicht angerechnet werden.

Ausblick

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird in den kommenden Wochen die wirtschaftliche Lage der BIBA Berlin UG prüfen. Ziel ist es, festzustellen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens vorliegen.

Dabei wird auch geprüft, ob Möglichkeiten für eine Sanierung oder eine außergerichtliche Einigung bestehen. Das Ergebnis dieser Prüfung wird maßgeblich die Zukunft des Unternehmens bestimmen. Gläubiger und Geschäftspartner sollten sich frühzeitig mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter in Verbindung setzen, um weitere Schritte abzustimmen.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Interview mit Rechtsanwalt Reime: "Finanzielle Freiheit für junge Menschen – Chancen und Risiken von Sparen und Investieren"

Next Post

Vorläufige Insolvenzverwaltung für die cf BS Nord GmbH angeordnet