Dark Mode Light Mode
Staatsanwaltschaft Gera
Steuerliche Hinweise zum CS EUROREAL: Alles Wichtige für Anleger auf einen Blick
Sind Marken-Fakes die ultimative Rache der Verbraucher?

Steuerliche Hinweise zum CS EUROREAL: Alles Wichtige für Anleger auf einen Blick

geralt (CC0), Pixabay

Die Commerzbank AG hat in ihrem Abwicklungsbericht vom 30. September 2024 steuerliche Hinweise für in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Anleger des CS EUROREAL (DE0009805002) veröffentlicht. Mit den jüngsten Änderungen des Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024) und den spezifischen Regelungen für Investmentfonds in Liquidation bietet der Bericht eine wichtige Orientierung für Anleger, die die steuerlichen Konsequenzen ihrer Beteiligung verstehen möchten.

Wesentliche Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2024

Das Jahressteuergesetz 2024, das am 6. Dezember 2024 in Kraft trat, hat unter anderem die Abwicklungsfrist für Investmentfonds von fünf auf zehn Jahre verlängert. Diese Verlängerung gilt auch rückwirkend für Fonds, deren Abwicklungsphase bereits zum 31. Dezember 2023 abgelaufen war. Für Anleger des CS EUROREAL bedeutet dies eine Anpassung der steuerlichen Behandlung während der Abwicklungsphase.

Steuerliche Auswirkungen auf Anteile im Privatvermögen

Ausschüttungen

Ausschüttungen des CS EUROREAL sind grundsätzlich steuerpflichtig und unterliegen dem Steuerabzug von 25 % (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). Aufgrund der Liquidation des Fonds gelten Ausschüttungen während der Abwicklungsphase nur insoweit als steuerfreie Kapitalrückzahlung, als der Rücknahmepreis die Anschaffungskosten unterschreitet. Diese steuerfreie Komponente wird jedoch erst rückwirkend festgestellt, sodass Ausschüttungen zunächst als steuerpflichtig behandelt werden.

Vorabpauschalen

Die sogenannte Vorabpauschale, eine Mindestbesteuerung für nicht ausgeschüttete Fondsgewinne, bleibt ebenfalls steuerpflichtig. Die Berechnung der Vorabpauschale basiert auf dem Rücknahmepreis des Fonds zu Beginn eines Kalenderjahres, multipliziert mit 70 % des Basiszinses. Die Pauschale gilt am ersten Werktag des Folgejahres als zugeflossen.

Veräußerungsgewinne

Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen unterliegen dem Abgeltungssteuersatz von 25 % (zzgl. Solidaritätszuschlag). Veräußerungsverluste können mit anderen positiven Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden, sofern sie im selben Kalenderjahr erzielt wurden.

Sonderregelungen für Betriebsvermögen

Ausschüttungen und Erträge

Anleger, die ihre Fondsanteile im Betriebsvermögen halten, unterliegen mit Ausschüttungen und Erträgen der Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer. Die Möglichkeit einer Teilfreistellung besteht grundsätzlich, ist jedoch aufgrund der aktuellen Investitionsstruktur des CS EUROREAL unwahrscheinlich.

Veräußerungsgewinne

Im Betriebsvermögen unterliegen Veräußerungsgewinne ebenfalls der Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer. Die steuerliche Erfassung erfolgt auf Grundlage des Unterschiedsbetrags zwischen dem Veräußerungserlös und den fortgeschriebenen Anschaffungskosten.

Abwicklungsbesteuerung: Besondere Hinweise zur Liquidation

Der CS EUROREAL befindet sich seit dem 1. Januar 2019 in Liquidation. Gemäß den Sonderregelungen für Investmentfonds gelten Ausschüttungen während der Abwicklung nur als steuerfreie Kapitalrückzahlung, wenn der Rücknahmepreis die fortgeführten Anschaffungskosten unterschreitet. Dieser Zehnjahreszeitraum endet am 31. Dezember 2028. Anleger sollten beachten, dass diese Regelung erst rückwirkend bestätigt wird, sodass Ausschüttungen zunächst als steuerpflichtig behandelt werden.

Zusätzliche steuerliche Hinweise

Freistellungsauftrag und NV-Bescheinigung

Anleger können durch Vorlage eines Freistellungsauftrags oder einer Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) den Steuerabzug vermeiden. Die erforderlichen Unterlagen müssen vor dem Ausschüttungstermin eingereicht werden.

Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag

Die auf Ausschüttungen und Vorabpauschalen erhobene Abgeltungssteuer wird um Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag ergänzt. Bei kirchensteuerpflichtigen Anlegern erfolgt die Berücksichtigung der Kirchensteuer als Sonderausgabe automatisch.

Automatischer Informationsaustausch

Im Rahmen des Common Reporting Standard (CRS) sind deutsche Kreditinstitute verpflichtet, Informationen zu Anlegern in teilnehmenden Staaten an die zuständigen Steuerbehörden weiterzuleiten. Anleger sollten sich über die möglichen Auswirkungen auf ihre steuerlichen Verpflichtungen informieren.

Empfehlung: Steuerliche Beratung nutzen

Angesichts der Komplexität der steuerlichen Regelungen empfiehlt die Commerzbank Anlegern dringend, einen Steuerberater hinzuzuziehen, um individuelle steuerliche Fragen zu klären und mögliche finanzielle Nachteile zu vermeiden.

Hinweis: Diese Informationen basieren auf der zum 19. Dezember 2024 geltenden Rechtslage. Änderungen durch neue Gesetzgebung, Rechtsprechung oder Verwaltungspraxis können die steuerliche Beurteilung beeinflussen.

Die Commerzbank AG bedankt sich bei ihren Anlegern für das Vertrauen und steht für weitere Informationen rund um den CS EUROREAL zur Verfügung.

Add a comment Add a comment

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Staatsanwaltschaft Gera

Next Post

Sind Marken-Fakes die ultimative Rache der Verbraucher?