Das Amtsgericht Kaiserslautern hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Atelier für Küchenkunst und Innenausbau GmbH, eingetragen im Handelsregister unter HRB 33671 und mit Sitz in der Straße Am Wingertsberg 13, 67759 Nußbach, eine entscheidende Wendung verkündet.
Nachdem am 2. Dezember 2024 Verfügungsbeschränkungen für die Antragstellerin angeordnet und eine vorläufige Verwaltung eingerichtet worden waren, ist der Insolvenzantrag nun mangels Masse abgewiesen worden. Mit der Entscheidung vom 15. Januar 2025 wurden die zuvor erlassenen Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung aufgehoben.
Die Abweisung des Antrags „mangels Masse“ bedeutet, dass das Vermögen der Gesellschaft nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. In solchen Fällen wird das Verfahren gemäß der Insolvenzordnung eingestellt, da keine Aussicht besteht, die Gläubigerforderungen zumindest teilweise zu befriedigen.
Für die Gläubiger der Atelier für Küchenkunst und Innenausbau GmbH stellt diese Entscheidung in der Regel einen Rückschlag dar, da die ausstehenden Forderungen nun nicht im Rahmen eines geordneten Insolvenzverfahrens geltend gemacht werden können. Das Unternehmen bleibt zwar rechtlich bestehen, doch fehlen in den meisten Fällen die Mittel, um den Geschäftsbetrieb fortzuführen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Kaiserslautern eingesehen werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 15. Januar 2025