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Insolvenzantrag der Henry Invest GmbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Reinbek hat am 14. Januar 2025 im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Henry Invest GmbH eine wichtige Entscheidung getroffen: Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde mangels Masse abgelehnt. Damit konnte das Verfahren nicht eingeleitet werden, da die vorhandenen Mittel des Unternehmens nicht ausreichen, um die Verfahrenskosten zu decken.

Über die Henry Invest GmbH

Die Henry Invest GmbH mit Sitz in der Gorch-Fock-Straße 16, 21465 Wentorf bei Hamburg, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Lübeck unter HRB 23057 HL eingetragen. Geschäftsführer des Unternehmens ist Peter Heinrich Dabrowski. Das Geschäftsmodell der GmbH umfasst den Erwerb, die Renovierung und die Weiterveräußerung einer Immobilie in Uetersen.

Grund für die Abweisung

Die Entscheidung des Gerichts, das Verfahren mangels Masse abzuweisen, deutet darauf hin, dass die finanziellen Ressourcen der Henry Invest GmbH nicht ausreichen, um die Mindestanforderungen für die Durchführung eines Insolvenzverfahrens zu erfüllen. Die Insolvenzordnung schreibt vor, dass die Verfahrenskosten durch die Insolvenzmasse gedeckt sein müssen – ein Kriterium, das hier offenbar nicht erfüllt wurde.

Rechtsmittel und Fristen

Gegen diese Entscheidung, insbesondere den abweisenden Beschluss, können die Beteiligten eine sofortige Beschwerde einlegen. Diese muss innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Reinbek eingereicht werden. Die Frist beginnt entweder mit der Verkündung der Entscheidung oder, falls diese nicht verkündet wurde, mit deren Zustellung beziehungsweise der öffentlichen Bekanntmachung.

Die Beschwerde kann schriftlich eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts erklärt werden. Sie muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie eine Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird.

Elektronische Einreichung von Rechtsmitteln

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen genügen. Eine Einreichung per einfacher E-Mail wird nicht anerkannt. Elektronische Dokumente müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein oder auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Fazit

Die Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse bedeutet, dass keine gerichtliche Abwicklung der Henry Invest GmbH erfolgen kann, und wirft Fragen über die weitere Zukunft des Unternehmens auf. Ob eine außergerichtliche Lösung angestrebt wird oder welche weiteren Schritte das Unternehmen plant, bleibt vorerst unklar.

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