Das Amtsgericht Erfurt hat am 13. Januar 2025 im Verfahren über den Insolvenzantrag der Climatec-Thüringen Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt) einen folgenreichen Beschluss gefasst: Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wurde mangels Masse abgewiesen.
Hintergrund des Unternehmens
Die Climatec-Thüringen Beteiligungs UG, mit Sitz in der Weimarischen Straße 111, 99098 Erfurt, ist beim Amtsgericht Jena unter HRB 505197 registriert und wird von ihrem Geschäftsführer Jörg Röpnack vertreten. Das Unternehmen hat sich in der Vergangenheit vor allem mit Investitionen und Beteiligungen im Bereich der Klimatechnologie befasst. Mit der Abweisung des Insolvenzantrags ist jedoch klar geworden, dass die wirtschaftliche Situation des Unternehmens nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.
Entscheidung des Gerichts
Das Gericht hat festgestellt, dass die Mittel der Climatec-Thüringen Beteiligungs UG nicht ausreichen, um die Verfahrenskosten zu tragen, welche nach der Insolvenzordnung zwingend gedeckt sein müssen. Aus diesem Grund wurde der Insolvenzantrag abgelehnt, und ein Verfahren zur geordneten Abwicklung des Unternehmens kann nicht stattfinden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Climatec-Thüringen Beteiligungs UG hat die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung eine sofortige Beschwerde einzulegen. Diese muss innerhalb einer Frist von zwei Wochen schriftlich oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle beim Amtsgericht Erfurt, Rudolfstraße 46, 99092 Erfurt eingereicht werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, falls diese nicht verkündet wurde, mit der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 der Insolvenzordnung.
Sollte die Beschwerde elektronisch eingereicht werden, muss sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Eine einfache E-Mail genügt hierbei nicht. Das elektronische Dokument muss entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein oder über einen sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Auswirkungen auf das Unternehmen
Die Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse bedeutet, dass die Climatec-Thüringen Beteiligungs UG vor der Herausforderung steht, ihre Schuldenlast und Gläubigerforderungen ohne die Unterstützung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens zu bewältigen. Dies könnte bedeuten, dass das Unternehmen liquidiert wird, ohne dass eine geordnete Verteilung der Vermögenswerte erfolgt.
Fazit
Der Beschluss verdeutlicht einmal mehr die strengen Anforderungen der Insolvenzordnung: Ein Unternehmen, das nicht einmal die Verfahrenskosten decken kann, hat keine Möglichkeit, ein reguläres Insolvenzverfahren einzuleiten. Die Zukunft der Climatec-Thüringen Beteiligungs UG bleibt ungewiss, und mögliche Alternativen wie eine außergerichtliche Einigung mit Gläubigern werden entscheidend sein.