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Insolvenzantrag der Andres Immobilien GmbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 4 IN 205/24

Das Amtsgericht Traunstein hat am 14. Januar 2025 entschieden, den Antrag der Andres Immobilien GmbH, Hauptstraße 28, 83324 Ruhpolding, auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abzuweisen. Die Gesellschaft, im Handelsregister des Amtsgerichts Traunstein unter HRB 21500 eingetragen, wird durch ihren Geschäftsführer Andres Peter vertreten.

Hintergrund der Entscheidung

Das Gericht stellte fest, dass die Insolvenzmasse der Andres Immobilien GmbH nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Damit ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 26 der Insolvenzordnung (InsO) mangels Masse abgewiesen worden.

Die Abweisung bedeutet, dass die finanziellen Mittel des Unternehmens weder für eine geordnete Verteilung an die Gläubiger noch für die Verfahrenskosten ausreichen. Das Unternehmen kann sich damit nicht über ein Insolvenzverfahren von seinen Verbindlichkeiten befreien.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann die Schuldnerin oder ein Gläubiger eine sofortige Beschwerde einlegen.

  • Frist: Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Traunstein, Herzog-Otto-Straße 1, 83278 Traunstein, einzulegen.
  • Beginn der Frist: Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder – falls keine Verkündung erfolgt – mit der Zustellung bzw. der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).

Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle vorzunehmen. Alternativ ist auch die elektronische Einreichung gemäß den gesetzlichen Anforderungen möglich.

Form und Inhalt der Beschwerde

Die Beschwerde muss die folgende Angaben enthalten:

  1. Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung,
  2. Erklärung, dass und in welchem Umfang Beschwerde eingelegt wird,
  3. Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Bevollmächtigten.

Für elektronische Dokumente gelten besondere Anforderungen:

  • Sie müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder über einen sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
  • Einfache E-Mails sind nicht zulässig.

Bedeutung der Entscheidung

Die Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse stellt das Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen:

  1. Auswirkungen auf die Gläubiger:
    Die Gläubiger können ihre Forderungen nicht mehr über ein geordnetes Insolvenzverfahren geltend machen. Ihnen bleibt nur die Möglichkeit, individuell gegen die Schuldnerin vorzugehen, was in der Regel mit hohen Risiken und Kosten verbunden ist.
  2. Auswirkungen auf die Schuldnerin:
    Das Unternehmen bleibt handlungsunfähig, da keine Entschuldung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens erfolgen kann. Es droht die Auflösung der Gesellschaft nach den Regelungen des Gesellschaftsrechts.

Fazit und Ausblick

Die Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse stellt das Ende für viele betroffene Unternehmen dar, da eine geordnete Abwicklung nicht mehr möglich ist. Für die Andres Immobilien GmbH bedeutet dies, dass eine außergerichtliche Einigung mit Gläubigern oder eine vollständige Liquidation der Gesellschaft geprüft werden muss.

Die Schuldnerin oder ein Gläubiger könnten gegen die Abweisung Beschwerde einlegen, sofern sie geltend machen können, dass die Insolvenzmasse doch ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken. Alternativ wäre eine Einbringung weiterer Mittel möglich, um das Verfahren doch noch zu eröffnen.

Das Amtsgericht Traunstein hat mit dieser Entscheidung eine weitere Prüfung der Vermögensverhältnisse ausgeschlossen, solange keine Beschwerde oder neue Erkenntnisse eingebracht werden.

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