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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Kalenderliebe GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 49 IN 2/25

Das Amtsgericht Kleve hat am 14. Januar 2025 um 11:32 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Kalenderliebe GmbH, mit Sitz in der Gutenbergstraße 1, 47443 Moers, angeordnet. Die Gesellschaft, deren Geschäftsfeld die Produktion und der Vertrieb von Kalendern und Druckerzeugnissen sowie der Handel mit Werbeartikeln und die Erbringung von IT-Dienstleistungen umfasst, wird im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 18534 geführt. Geschäftsführer der Schuldnerin ist Herr Andreas Deppert, wohnhaft am Sachsenring 56, 45279 Essen.

Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Zur Sicherung des Vermögens der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen hat das Amtsgericht Kleve folgende Maßnahmen gemäß §§ 21 und 22 InsO beschlossen:

  1. Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Dr. Bero-Alexander Lau, ansässig am Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf, bestellt.
  2. Beschränkung der Verfügungsbefugnis der Schuldnerin
    Verfügungen der Kalenderliebe GmbH über Gegenstände ihres Vermögens sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass keine Vermögenswerte unkontrolliert abfließen und die Insolvenzmasse geschützt wird.
  3. Einziehung von Forderungen und Bankguthaben
    Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.

    • Zahlungsverbote für Drittschuldner: Den Schuldnern der Kalenderliebe GmbH (z. B. Kunden oder Vertragspartnern) wird untersagt, weiterhin Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Sie sind stattdessen verpflichtet, alle Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten.
  4. Einstellung von Zwangsvollstreckungen
    Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Kalenderliebe GmbH, werden untersagt. Bereits eingeleitete Maßnahmen werden vorläufig eingestellt, sofern sie sich nicht auf unbewegliches Vermögen beziehen.

Ziel der Maßnahmen

Die vorläufige Insolvenzverwaltung verfolgt das Ziel, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und eine geordnete Abwicklung des Insolvenzverfahrens vorzubereiten. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird prüfen, ob die vorhandenen Mittel ausreichen, um die Verfahrenskosten zu decken, und dem Gericht über die wirtschaftliche Lage der Kalenderliebe GmbH berichten.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss können die Schuldnerin oder die Gläubiger innerhalb einer Frist von zwei Wochen Beschwerde einlegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung des Beschlusses, der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO. Die Beschwerde ist schriftlich oder elektronisch unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben beim Amtsgericht Kleve einzureichen.

Ausblick

Mit der Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters hat das Amtsgericht Kleve einen wichtigen Schritt zur Stabilisierung der Vermögensverhältnisse der Kalenderliebe GmbH unternommen. In den kommenden Wochen wird der vorläufige Insolvenzverwalter die wirtschaftliche Lage der Schuldnerin prüfen. Auf Grundlage seiner Erkenntnisse wird das Gericht darüber entscheiden, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ob andere Maßnahmen erforderlich sind.

Amtsgericht Kleve – Insolvenzgericht
14. Januar 2025

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