Die Staatsanwaltschaft Berlin und der Berliner Fechterbund e. V. (BFB) haben am 8. Januar 2025 eine richtungsweisende Kooperationsvereinbarung unterzeichnet, um gemeinsam entschlossen gegen Hasskriminalität und vorurteilsmotivierte Straftaten vorzugehen. Diese Zusammenarbeit zielt darauf ab, Straftaten frühzeitig zu erkennen, effektiv zu verfolgen und Betroffene bestmöglich zu unterstützen.
Unterzeichnet wurde die Vereinbarung von Jörg Raupach, Leitendem Oberstaatsanwalt, und Ines Karl, Oberstaatsanwältin und Leiterin der Zentralstelle Hasskriminalität. Für den Berliner Fechterbund setzten Präsident Thomas Pönisch und Vizepräsident Torben Lehberg ihre Unterschriften.
Starke Zusammenarbeit für mehr Sicherheit
Die neue Kooperation sieht vor, dass der Berliner Fechterbund künftig relevante Vorfälle zunächst intern prüft. Fälle von erheblicher Bedeutung sollen anschließend zeitnah an die Staatsanwaltschaft Berlin übermittelt werden. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass rechtsfreie Räume entstehen, Beweismittel verloren gehen oder Opfer ohne Unterstützung bleiben.
Zusätzlich wird die Staatsanwaltschaft den BFB in Präventionsarbeit unterstützen – insbesondere in Bereichen wie Gewaltprävention, Kinder- und Jugendschutz sowie beim Umgang mit Antisemitismus und anderen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit.
Ausbau der Zusammenarbeit mit Sportverbänden
Die Zusammenarbeit mit dem BFB baut auf einer im Mai 2024 geschlossenen Vereinbarung zwischen der Staatsanwaltschaft Berlin und dem Berliner Fußball-Verband auf. Aufgrund des positiven Feedbacks wurden seitdem zahlreiche weitere Sportverbände kontaktiert, um ähnliche Partnerschaften aufzubauen. Weitere Vereinbarungen befinden sich bereits in Vorbereitung.
Fachtag „Justiz und Sport gemeinsam gegen Hasskriminalität“
Um die Kooperation zwischen Justiz und Sport zu stärken, veranstaltet die Staatsanwaltschaft Berlin am 4. April 2025 einen Fachtag unter dem Titel „Justiz und Sport gemeinsam gegen Hasskriminalität“. Ziel ist ein Austausch mit allen Berliner Sportverbänden – unabhängig davon, ob bereits Kooperationsvereinbarungen bestehen.
Hasskriminalität im Fokus
Hasskriminalität umfasst Straftaten, die aus Vorurteilen gegenüber bestimmten Gruppen oder Personen begangen werden. Betroffen sein können unter anderem Menschen aufgrund ihrer Herkunft, ethnischen Zugehörigkeit, Religion, sexuellen Orientierung, geschlechtlichen Identität, Behinderung oder ihres äußeren Erscheinungsbildes. Auch Angriffe auf Institutionen oder Objekte, die mit diesen Merkmalen in Verbindung stehen, fallen darunter.
Die Kooperation zwischen der Staatsanwaltschaft Berlin und dem Berliner Fechterbund ist ein starkes Signal für ein gemeinsames Engagement gegen Hass und Intoleranz. Sie zeigt, dass Sport und Justiz gemeinsam wichtige Verantwortung für ein respektvolles und sicheres Miteinander in der Gesellschaft übernehmen.