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FMA warnt vor TRC Markets – Keine Berechtigung für Finanzgeschäfte in Österreich

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Bekanntmachung der Finanzmarktaufsicht Österreich (FMA) vom 11. Januar 2025

Die Finanzmarktaufsicht Österreich (FMA) warnt eindringlich vor den Angeboten des Anbieters TRC Markets, der angibt, seinen Sitz in Großbritannien zu haben.

Angaben zum Anbieter

Dieser Anbieter verfügt über keine Genehmigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich anzubieten. Insbesondere ist TRC Markets nicht berechtigt, den Handel mit Finanzinstrumenten gemäß § 1 Abs. 1 Z 7 lit. c Bankwesengesetz (BWG) durchzuführen.

Warnung vor Verwechslung

Die FMA weist ausdrücklich darauf hin, dass es eine potenzielle Verwechslungsgefahr mit einem anderen Anbieter von Finanzdienstleistungen geben könnte. Anleger sollten deshalb besonders achtsam sein und prüfen, ob sie tatsächlich mit einem seriösen, behördlich zugelassenen Unternehmen in Kontakt stehen.

Was bedeutet das für Anleger?

Das Fehlen einer behördlichen Genehmigung durch die FMA bedeutet, dass TRC Markets außerhalb der gesetzlichen Aufsicht agiert. Dies birgt erhebliche Risiken für Anleger:

  • Keine Absicherung: Ihr investiertes Kapital ist nicht durch regulatorische Schutzmechanismen wie Einlagensicherungen oder Garantiefonds gedeckt.
  • Hohe Verlustrisiken: Es besteht keine Garantie für die Sicherheit Ihrer Gelder, und im Schadensfall sind Rückforderungsansprüche äußerst schwierig durchzusetzen.
  • Zweifelhafte Geschäftspraktiken: Anbieter ohne Genehmigung locken oft mit unrealistischen Renditeversprechen oder verschleiern ihre tatsächliche Identität.

Die FMA rät dringend davon ab, Geschäfte mit TRC Markets abzuschließen oder Geld an diese Plattform zu überweisen.

Rechtliche Grundlage

Diese Veröffentlichung erfolgt auf Basis von § 4 Abs. 7 Bankwesengesetz (BWG).

Informationen und Schutzmaßnahmen

Wer in Österreich Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbieten möchte, benötigt dazu die ausdrückliche Genehmigung der Finanzmarktaufsicht (FMA). Informationen über die Zulassung eines Anbieters können Sie jederzeit in der Unternehmensdatenbank der FMA auf www.fma.gv.at einsehen.

Wenn Sie glauben, Opfer eines unseriösen Anbieters wie TRC Markets geworden zu sein, empfiehlt die FMA folgende Schritte:

  1. Beenden Sie jeglichen Kontakt mit dem Anbieter.
  2. Wenden Sie sich an die österreichische Polizei und erstatten Sie Anzeige.
  3. Melden Sie den Fall der FMA, die Ihnen unterstützend zur Seite steht.

Bleiben Sie wachsam

Die FMA betont erneut, wie wichtig es ist, sich vor jeder Investition umfassend über den Anbieter zu informieren. Unseriöse Plattformen wie TRC Markets agieren oft mit professionellen, vertrauenswürdig aussehenden Websites und versuchen, Anleger mit verlockenden Angeboten zu täuschen. Schützen Sie Ihr Vermögen, indem Sie sich ausschließlich an zugelassene Anbieter wenden.

Finanzmarktaufsicht Österreich (FMA)
Veröffentlicht am 11. Januar 2025

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