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Vorläufige Insolvenzverwaltung für STEINLE GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Heilbronn hat am 9. Januar 2025 um 18:15 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der STEINLE GmbH Heizung, Lüftung, Klima u. Sanitär angeordnet. Ziel dieser Maßnahme ist es, das Vermögen des Unternehmens bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vor nachteiligen Veränderungen zu schützen.

Über das Unternehmen

Die STEINLE GmbH, mit Sitz in der Kirschfeldstraße 17/1, 74629 Pfedelbach, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Nummer HRB 758795 eingetragen. Sie wird durch den Liquidator Alexander Steinle vertreten. Das Unternehmen ist in der Installation und dem Service von Heizungs-, Lüftungs-, Klima- und Sanitäranlagen tätig.

Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Zur vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Hörmann bestellt, der bei der Kanzlei Anchor Rechtsanwälte in Ulm tätig ist. Seine Hauptaufgabe besteht darin, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten sowie zu prüfen, ob die Vermögenswerte zur Deckung der Verfahrenskosten ausreichen.

Kontakt des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Prof. Dr. Martin Hörmann
Syrlinstraße 38
89073 Ulm
Telefon: 0731 93807790
Fax: 0731 938077920
E-Mail: ulm@anchor.eu

Eingeschränkte Verfügungsbefugnis der Schuldnerin

Verfügungen der STEINLE GmbH über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies schließt auch die Verwaltung von Bankkonten und die Einziehung von Außenständen ein, deren Verfügungsbefugnis vollständig auf den Insolvenzverwalter übergeht.

Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse

Zu den ergriffenen Maßnahmen gehören:

  1. Untersagung der Zwangsvollstreckung: Bereits begonnene Maßnahmen der Zwangsvollstreckung werden ausgesetzt, um die Insolvenzmasse vor Abflüssen zu schützen.
  2. Einrichtung von Sonderkonten: Der Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Sonderkonten auf den Namen der Schuldnerin oder in seiner Funktion einzurichten und über diese zu verfügen.
  3. Auskunftspflicht der Kreditinstitute: Banken und andere Kreditinstitute sind verpflichtet, dem Insolvenzverwalter Auskünfte über die Konten der Schuldnerin zu erteilen.
  4. Befugnis zur Einsichtnahme: Der vorläufige Insolvenzverwalter darf die Geschäftsräume sowie die Bücher und Papiere der Schuldnerin einsehen, um die Vermögensverhältnisse vollständig zu prüfen.

Rechtsmittelbelehrung

Die STEINLE GmbH und alle betroffenen Gläubiger haben die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung innerhalb einer Frist von zwei Wochen Beschwerde einzulegen. Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Heilbronn einzureichen.

Kontakt zum Gericht:
Amtsgericht Heilbronn
Knorrstraße 1
74074 Heilbronn

Die Frist beginnt mit der Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses.

Ausblick

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung markiert einen wichtigen Schritt im laufenden Verfahren. Die nächsten Wochen werden entscheidend sein, um die finanzielle Lage der STEINLE GmbH vollständig zu klären und über die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens zu entscheiden.

Amtsgericht Heilbronn
09. Januar 2025

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