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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die LUX AETERNA GmbH eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Bremerhaven hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der LUX AETERNA GmbH eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Vermögenswerte des Unternehmens zu sichern und eine geordnete Abwicklung des Verfahrens vorzubereiten.

Die LUX AETERNA GmbH im Fokus

Die LUX AETERNA GmbH, mit Sitz in der Klopstockstraße 2, 27570 Bremerhaven, wird von der Geschäftsführerin Anna Niedzwiecka aus Szczodrzykowo, Polen, vertreten. Das Unternehmen hat beim Amtsgericht Bremerhaven einen Insolvenzantrag gestellt, der nun zur Anordnung der vorläufigen Maßnahmen geführt hat.

Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der erfahrene Rechtsanwalt Jan Kind aus Bremen ernannt. Dieser ist in der renommierten Kanzlei Esche, Schümann, Commichau tätig. Seine Kontaktdaten lauten:

Rechtsanwalt Kind wird die Aufgabe übernehmen, das Vermögen der LUX AETERNA GmbH zu sichern, die finanzielle Lage des Unternehmens zu prüfen und Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Gläubigerrechte zu ergreifen.

Wichtige Maßnahmen des Gerichts

Das Amtsgericht hat folgende Anordnungen getroffen:

  1. Zustimmungsvorbehalt: Verfügungen der LUX AETERNA GmbH über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
  2. Zahlungsanweisung an Drittschuldner: Alle Schuldner der LUX AETERNA GmbH (Drittschuldner) sind angewiesen, Zahlungen und Leistungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
  3. Vermögenssicherung: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragsgegnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Ziele der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient mehreren Zwecken:

  • Sicherung der Insolvenzmasse: Die Vermögenswerte der LUX AETERNA GmbH sollen vor unkontrollierten Abflüssen geschützt werden.
  • Prüfung der wirtschaftlichen Lage: Der vorläufige Insolvenzverwalter wird die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens analysieren.
  • Entscheidungsgrundlage: Basierend auf der Prüfung wird entschieden, ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann die LUX AETERNA GmbH oder jeder Gläubiger eine sofortige Beschwerde einlegen. Diese ist innerhalb einer zweiwöchigen Frist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle bei folgendem Gericht einzureichen:

  • Amtsgericht Bremerhaven
    Nordstraße 10, 27580 Bremerhaven
    Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006

Die Frist beginnt mit der Zustellung des Beschlusses oder, falls diese durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt, zwei Tage nach der Veröffentlichung.

Ausblick

Die kommenden Wochen werden entscheidend für die Zukunft der LUX AETERNA GmbH sein. Der Bericht des vorläufigen Insolvenzverwalters wird darüber entscheiden, ob das Unternehmen saniert werden kann oder ein reguläres Insolvenzverfahren eingeleitet wird. Gläubiger und Beteiligte können den vollständigen Beschluss in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts einsehen.

Amtsgericht Bremerhaven – Insolvenzgericht
10. Januar 2025

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