Das Amtsgericht Bad Hersfeld hat in einem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Helm Trophy GmbH, ansässig in der Im Gewerbegebiet 8, 36289 Friedewald, eine bedeutende Entscheidung getroffen. Zum Schutz der Vermögenswerte und zur Sicherung der Gläubigerrechte hat das Gericht die vorläufige Verwaltung des Unternehmensvermögens angeordnet.
Vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt
Die Helm Trophy GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer Christian Helm, hatte zuvor einen Insolvenzantrag gestellt. Das Gericht hat die Rechtsanwältin Constance Rothamel aus Erfurt zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Sie ist über folgende Kontaktdaten erreichbar:
- Adresse: Dalbergsweg 1, 99084 Erfurt
- Telefon: 0361-2602023
- Fax: 0361-2602024
- E-Mail: erfurt@feigl.biz
Einschränkungen und Maßnahmen
Mit dem Beschluss vom 10. Januar 2025 um 11:30 Uhr wurde verfügt, dass Verfügungen der Helm Trophy GmbH über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass keine weiteren Vermögensschäden entstehen und die Insolvenzmasse erhalten bleibt.
Zusätzlich wurden die Schuldner der Helm Trophy GmbH (Drittschuldner) aufgefordert, Zahlungen und Leistungen ausschließlich an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu erbringen (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO). Dies dient der Sicherung und Verwaltung der finanziellen Mittel, die zur Deckung der Verfahrenskosten und möglicher Gläubigerforderungen benötigt werden.
Ziele der vorläufigen Insolvenzverwaltung
Die vorläufige Insolvenzverwalterin hat den Auftrag, die finanzielle Lage des Unternehmens umfassend zu prüfen und einen Bericht zu erstellen, der als Grundlage für eine mögliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens dient. Dabei wird insbesondere untersucht:
- Vermögenslage der Helm Trophy GmbH: Sind ausreichende Mittel vorhanden, um die Verfahrenskosten zu decken?
- Perspektive einer Fortführung: Bestehen Chancen, den Geschäftsbetrieb zu sanieren und Gläubiger im Rahmen eines Plans zu befriedigen?
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bad Hersfeld kann die Helm Trophy GmbH oder jeder Gläubiger innerhalb einer Frist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde einlegen. Diese ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle bei folgendem Gericht einzureichen:
- Amtsgericht Bad Hersfeld
Dudenstraße 10, 36251 Bad Hersfeld
Die Frist beginnt mit der Zustellung des Beschlusses oder, falls diese durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt, zwei Tage nach Veröffentlichung.
Ausblick
Die kommenden Wochen werden entscheidend für die Helm Trophy GmbH sein. Der Bericht der vorläufigen Insolvenzverwalterin wird darüber entscheiden, ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird oder andere Lösungen, wie etwa eine Sanierung, in Betracht kommen. Gläubiger und Beteiligte können weitere Informationen und den vollständigen Beschluss in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts einsehen.
Amtsgericht Bad Hersfeld – Insolvenzgericht
10. Januar 2025