Das Amtsgericht Bochum hat im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der Gedikum GmbH entschieden, die zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen / vorläufige Insolvenz wieder aufzuheben. Die Gesellschaft, die unter der Adresse Börsinghauser Straße 33 in 44627 Herne firmiert, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter der Nummer HRB 19074 eingetragen. Als Geschäftsführer wird Cenk Gedik geführt, wohnhaft in der Römerstraße 12, 44651 Herne.
Hintergrund der Sicherungsmaßnahmen
Die Sicherungsmaßnahmen waren ursprünglich am 16. Oktober 2024 angeordnet worden, um das Vermögen der Gedikum GmbH vor möglichen nachteiligen Veränderungen zu bewahren. Dies geschieht in solchen Verfahren regelmäßig, um sicherzustellen, dass keine Vermögenswerte ohne Aufsicht abfließen und die Interessen der Gläubiger geschützt bleiben.
Aufhebung der Maßnahmen
Mit Beschluss vom 28. Oktober 2024 hat das Amtsgericht Bochum jedoch entschieden, dass die Sicherungsmaßnahmen aufgehoben werden. Dies könnte darauf hindeuten, dass die Voraussetzungen für den Fortbestand der Maßnahmen – etwa zur Sicherung einer späteren Insolvenzmasse – nicht länger gegeben sind. Ob das Unternehmen wieder uneingeschränkt handlungsfähig ist oder ob eine anderweitige Entscheidung im Verfahren bevorsteht, ist nicht näher ausgeführt.
Geschäftstätigkeit der Gedikum GmbH
Die Gedikum GmbH ist im Bereich des Handels mit Waren aller Art tätig. Trotz der Turbulenzen im Insolvenzverfahren bleibt unklar, inwiefern die Geschäftsaktivitäten des Unternehmens von den bisherigen Maßnahmen betroffen waren und wie die Zukunft der Firma aussieht.
Einsicht und weitere Schritte
Der Beschluss und alle weiteren Unterlagen im Verfahren können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Bochum eingesehen werden. Die nächsten Schritte im Verfahren, einschließlich einer möglichen Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder einer Abweisung mangels Masse, bleiben abzuwarten.
Amtsgericht Bochum – Insolvenzgericht
28. Oktober 2024