Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Flex-Time GmbH, ansässig in der Brockhäger Straße 8, 33330 Gütersloh, hat das Amtsgericht Bielefeld heute um 13:20 Uhr weitreichende Maßnahmen zur Sicherung der Vermögenswerte angeordnet. Die Gesellschaft, die im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter der Nummer HRB 10665 eingetragen ist, wird durch den Geschäftsführer Cemal Ergi vertreten.
Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Frank Stanitzke bestellt, der seinen Sitz in der Möserstraße 33, 49074 Osnabrück hat. Seine Aufgabe wird es sein, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern, die finanzielle Lage zu prüfen und das Verfahren so zu leiten, dass die Interessen der Gläubiger gewahrt bleiben.
Kontaktdaten des vorläufigen Insolvenzverwalters:
- Adresse: Möserstraße 33, 49074 Osnabrück
- Telefon: (falls bekannt)
- Fax: (falls bekannt)
Anordnungen des Gerichts
Um die Insolvenzmasse zu schützen und mögliche Nachteile für die Gläubiger zu vermeiden, hat das Gericht die folgenden Maßnahmen beschlossen:
- Zustimmungsvorbehalt:
Verfügungen der Flex-Time GmbH über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Regelung umfasst insbesondere die Einziehung von Außenständen und den Zugriff auf Bankguthaben. - Zahlungsanweisung an Drittschuldner:
Den Schuldnern der Flex-Time GmbH, also den sogenannten Drittschuldnern, wurde untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen dürfen Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter erbracht werden, wie es in § 23 Abs. 1 Satz 3 der Insolvenzordnung (InsO) festgelegt ist. - Einzug von Forderungen:
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und entgegengenommene Gelder zu verwalten. - Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
Bereits begonnene Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, werden einstweilen eingestellt. Neue Vollstreckungsmaßnahmen dürfen nicht eingeleitet werden, es sei denn, sie betreffen unbewegliche Vermögensgegenstände.
Ziel der Maßnahmen
Die Anordnungen dienen in erster Linie dazu, die Insolvenzmasse zu sichern und eine geordnete Prüfung der Vermögensverhältnisse der Flex-Time GmbH zu ermöglichen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird auch prüfen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens vorliegen und ob die vorhandenen Mittel ausreichen, um die Verfahrenskosten zu decken.
Nächste Schritte
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird in den kommenden Wochen einen Bericht über die finanzielle Situation der Flex-Time GmbH erstellen. Auf Basis dieses Berichts entscheidet das Amtsgericht Bielefeld über die Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens.
Zu den möglichen Szenarien gehören:
- Sanierung des Unternehmens: Falls eine tragfähige Perspektive besteht, könnte eine gerichtliche Sanierung eingeleitet werden.
- Liquidation: Sollte keine Sanierung möglich sein, könnte das Unternehmen abgewickelt werden, und die Vermögenswerte würden verkauft, um die Gläubiger zu befriedigen.
- Abweisung mangels Masse: Falls die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken, könnte das Verfahren eingestellt werden.
Einsicht und Rechtsmittel
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann die Schuldnerin oder andere Beteiligte innerhalb einer Frist von zwei Wochen Beschwerde einlegen. Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht Bielefeld einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Amtsgericht Bielefeld – Insolvenzgericht
09. Januar 2025