Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Warnung vor der Website involmo.com ausgesprochen. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiberin, Involmo Inc., ohne die erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte sowie Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet. Besonders besorgniserregend: Die Betreiberin behauptet, in Großbritannien reguliert zu sein – eine Behauptung, die laut BaFin nicht der Wahrheit entspricht.
Vorsicht bei unerlaubten Finanzdienstleistungen
In Deutschland unterliegt das Anbieten von Bankgeschäften oder Wertpapierdienstleistungen strengen gesetzlichen Vorschriften. Jedes Unternehmen benötigt hierfür eine Erlaubnis der BaFin. Fehlt diese Genehmigung, handelt es sich um ein illegales Angebot, das Verbraucher gefährden kann.
Die BaFin rät daher dringend, Angebote von involmo.com kritisch zu prüfen und keine Gelder zu investieren. Um sicherzugehen, ob ein Unternehmen in Deutschland reguliert ist, empfiehlt es sich, die BaFin-Unternehmensdatenbank zu konsultieren.
Rechtsgrundlage der Warnung
Die Information der BaFin stützt sich auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG), der die Behörde dazu ermächtigt, vor unerlaubten Bankgeschäften und Finanzdienstleistungen zu warnen. Verbraucher sollten diese Warnungen ernst nehmen, da es sich häufig um Unternehmen handelt, die darauf abzielen, Anleger zu täuschen oder ihnen finanzielle Verluste zuzufügen.
Fazit: Wachsamkeit ist geboten
Die BaFin appelliert an Anleger, bei vermeintlich attraktiven Online-Angeboten skeptisch zu bleiben. Insbesondere Websites, die mit hohen Renditen locken und sich auf unklare Regulierungsstatus berufen, bergen erhebliche Risiken. Im Zweifel sollten Verbraucher eine unabhängige Beratung einholen oder sich direkt bei der BaFin informieren, bevor sie investieren.
Bleiben Sie wachsam – der Schutz Ihrer Finanzen beginnt mit kritischem Hinterfragen!