Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Die JobExperten Personal & Service GmbH, mit Sitz in der Marktstraße 16, 65428 Rüsselsheim, hat das Amtsgericht Darmstadt am heutigen Nachmittag um 17:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Das Unternehmen, das im Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt unter der Nummer HRB 101122 eingetragen ist, wird von Geschäftsführer Ömer Faruk Senel vertreten. Das Gericht reagierte damit auf den Insolvenzantrag der Gesellschaft, um die Interessen der Gläubiger zu wahren und die Vermögenswerte der Firma zu sichern.
Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Johannes Hancke von der Kanzlei HEZEL HANCKE PARTNER Rechtsanwälte Part. mbB bestellt. Seine Kanzlei ist in der Berliner Allee 65, 64295 Darmstadt ansässig.
Die Kontaktdaten des vorläufigen Insolvenzverwalters lauten:
- Telefon: 06151 7076 991
- Fax: 06151 7076 998
Dr. Hancke übernimmt die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten. Außerdem wird er die finanzielle Lage des Unternehmens prüfen, um festzustellen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens gegeben sind.
Maßnahmen zur Vermögenssicherung
Das Gericht hat weitreichende Maßnahmen angeordnet, um die Insolvenzmasse vor nachteiligen Veränderungen zu schützen:
- Zustimmungsvorbehalt: Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
- Zahlungsanweisung an Drittschuldner: Den Schuldnern der Die JobExperten Personal & Service GmbH wurde untersagt, Zahlungen direkt an die Gesellschaft zu leisten. Stattdessen dürfen Leistungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter erbracht werden.
- Einrichtung eines Sonderkontos: Dr. Hancke ist ermächtigt, ein Insolvenzsonderkonto einzurichten, das den Vorgaben des Bundesgerichtshofs gemäß dem Urteil vom 07.02.2019 (Az. IX ZR 47/18) entspricht.
- Auskünfte von Dritten: Banken, Sparkassen, Finanzbehörden und andere Institutionen, die Geschäftsbeziehungen mit der Schuldnerin unterhalten, sind verpflichtet, dem vorläufigen Insolvenzverwalter umfassende Auskünfte zu erteilen.
Ziel der Maßnahmen
Die Maßnahmen dienen dazu, die Insolvenzmasse zu schützen und eine mögliche Insolvenzverschleppung zu verhindern. Gleichzeitig sollen sie die Interessen der Gläubiger wahren und die Grundlagen für ein geordnetes Verfahren schaffen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird auch prüfen, ob ausreichende Mittel vorhanden sind, um die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu decken.
Weiteres Verfahren
In den kommenden Wochen wird Dr. Hancke einen Bericht über die finanzielle Lage der Die JobExperten Personal & Service GmbH erstellen. Auf Basis dieses Berichts entscheidet das Amtsgericht Darmstadt über die Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens.
Zu den möglichen Szenarien gehören:
- Sanierung des Unternehmens: Wenn ausreichende Mittel vorhanden sind und eine Perspektive für die Fortführung besteht, könnte eine Sanierung eingeleitet werden.
- Liquidation der Gesellschaft: Sollte keine Möglichkeit zur Sanierung bestehen, werden die Vermögenswerte des Unternehmens verkauft, um die Gläubiger zu befriedigen.
Einsicht und Rechtsmittel
Der vollständige Beschluss des Gerichts kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Gegen diese Entscheidung können die Schuldnerin oder andere Verfahrensbeteiligte innerhalb einer Frist von zwei Wochen Beschwerde einlegen. Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht Darmstadt einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Amtsgericht Darmstadt
09. Januar 2025