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Vorläufige Insolvenzverwaltung über V. O. Konstante Handelslogistik GmbH angeordnet
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Vorläufige Insolvenzverwaltung über V. O. Konstante Handelslogistik GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 6 IN 161/24

Das Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler hat am 09.01.2025 um 13:45 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der V. O. Konstante Handelslogistik GmbH angeordnet. Ziel dieser Maßnahme ist es, das Vermögen der Antragsgegnerin zu sichern und eine geordnete Abwicklung des Verfahrens zu ermöglichen.

Unternehmensdetails

Die V. O. Konstante Handelslogistik GmbH hat ihren Sitz in der Südschleife 5, 53520 Müllenbach.
Das Unternehmen wird durch die beiden Geschäftsführer Valeriy Pylypenko und Oleksandr Podmarkov vertreten. Es ist im Handelsregister des Amtsgerichts Koblenz unter der Nummer HRB 25206 eingetragen.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Jens Lieser bestellt.

Kontaktdaten des Insolvenzverwalters:

  • Adresse: Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz
  • Telefon: 0261-304790
  • Fax: 0261-9114729

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die Vermögenswerte der Schuldnerin zu sichern und die finanzielle Lage zu prüfen, um die Interessen der Gläubiger zu wahren.

Anordnungen des Gerichts

Das Amtsgericht hat folgende Maßnahmen zur vorläufigen Insolvenzverwaltung erlassen:

  1. Zustimmungsvorbehalt für Verfügungen:
    Verfügungen der V. O. Konstante Handelslogistik GmbH über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
  2. Zahlungsanweisung an Drittschuldner:
    Den Schuldnern der V. O. Konstante Handelslogistik GmbH (Drittschuldnern) wurde untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen dürfen Zahlungen und Leistungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter erbracht werden (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht verfügbar.

Rechtsmittelbelehrung

Die Antragsgegnerin sowie andere Beteiligte haben die Möglichkeit, gegen diesen Beschluss eine sofortige Beschwerde einzulegen.

Frist und Verfahren:

  • Frist: Die Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung, Verkündung oder öffentlicher Bekanntmachung eingereicht werden.
  • Gericht: Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, Wilhelmstraße 55-57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
  • Hinweis: Alternativ kann die Beschwerde auch bei jedem anderen Amtsgericht zu Protokoll erklärt werden, sofern sie rechtzeitig beim zuständigen Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler eingeht.

Ausblick und Bedeutung der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Die vorläufige Insolvenzverwaltung hat das Ziel, das Vermögen der Schuldnerin vor unkontrollierten Abflüssen zu schützen und die finanzielle Situation des Unternehmens zu prüfen.

Mögliche Szenarien:

  1. Sanierung: Sollte sich herausstellen, dass die Gesellschaft fortführungsfähig ist, könnte ein Sanierungsverfahren eingeleitet werden.
  2. Liquidation: Ist eine Sanierung nicht möglich, könnten die Vermögenswerte verkauft werden, um die Gläubiger zu befriedigen.
  3. Ablehnung des Verfahrens: Falls keine ausreichende Masse zur Deckung der Verfahrenskosten vorhanden ist, könnte das Verfahren mangels Masse eingestellt werden.

Der Bericht des vorläufigen Insolvenzverwalters wird entscheidend dafür sein, ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet oder der Antrag abgewiesen wird.Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler – Insolvenzgericht
09.01.2025

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