Aktenzeichen: 909 IN 802/24 – 3 –
Amtsgericht Hannover, Beschluss vom 09.01.2025
Die Newold Ireland GmbH, mit Sitz am Marktplatz 2, 30853 Langenhagen, befindet sich in einer wirtschaftlich prekären Lage. Das Amtsgericht Hannover hat am 9. Januar 2025 um 10:33 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Gesellschaft angeordnet. Das Unternehmen, das von Geschäftsführer Holger Rainer Kunze aus Isernhagen geleitet wird, steht damit vor einer intensiven Überprüfung seiner wirtschaftlichen Situation und Vermögensverhältnisse.
Hintergrund: Der Beginn eines möglichen Insolvenzverfahrens
Die Newold Ireland GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter HRB 221002, hat offenbar gravierende finanzielle Schwierigkeiten. Der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens deutet darauf hin, dass das Unternehmen nicht mehr in der Lage ist, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist nun ein wichtiger Schritt zur Sicherung des Unternehmensvermögens und zum Schutz der Gläubigerinteressen erfolgt.
Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung
Im Rahmen des Beschlusses hat das Gericht weitreichende Maßnahmen ergriffen, um das Vermögen der Newold Ireland GmbH zu sichern:
- Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Stefan Liese von der Kanzlei GÖRG Insolvenzverwaltung mit Sitz in Hannover bestellt. Er ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:- Adresse: Uhlemeyerstraße 9–11, 30175 Hannover
- Telefon: 0511 64200-790
- Fax: 0511 64200-799
Seine Aufgabe ist es, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern, zu überwachen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Fortführung des Unternehmens zu prüfen.
- Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
Die Newold Ireland GmbH darf über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen. Dieser sogenannte Zustimmungsvorbehalt soll sicherstellen, dass keine Vermögenswerte unrechtmäßig entzogen oder zum Nachteil der Gläubiger verwendet werden. - Einziehung von Forderungen:
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Forderungen – auch Bankguthaben – auf ein Sonderkonto einzuziehen, das er für die Insolvenzmasse einrichtet. Drittschuldner, also Schuldner der Newold Ireland GmbH, dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten. - Einschränkung von Zwangsvollstreckungen:
Alle laufenden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, einschließlich der Vollziehung von Arrests oder einstweiligen Verfügungen, werden vorläufig eingestellt. Neue Vollstreckungsmaßnahmen sind untersagt. Dies gilt nicht für Verfahren zur Erteilung einer Vermögensauskunft. - Befugnisse des Insolvenzverwalters:
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Newold Ireland GmbH zu betreten, Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu nehmen sowie Nachforschungen bei Banken, Finanzämtern und anderen Institutionen anzustellen. Das Unternehmen ist verpflichtet, dem Insolvenzverwalter alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
Die Rolle des vorläufigen Insolvenzverwalters
Rechtsanwalt Stefan Liese trägt nun die Verantwortung, das Vermögen der Newold Ireland GmbH zu sichern und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu analysieren. Dabei wird er insbesondere prüfen:
- Ob die Vermögenswerte ausreichen, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.
- Ob Möglichkeiten zur Sanierung oder Restrukturierung bestehen.
- Ob der Geschäftsbetrieb weitergeführt werden kann oder eine Abwicklung notwendig ist.
Sein Bericht wird eine Grundlage für die Entscheidung sein, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder der Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen wird.
Rechtsmittelbelehrung: Möglichkeiten der Anfechtung
Sowohl die Antragstellerin als auch die Gläubiger haben die Möglichkeit, den Beschluss des Amtsgerichts mit einer sofortigen Beschwerde anzufechten.
- Frist: Zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung der Entscheidung.
- Einreichung: Die Beschwerde ist schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hannover (Insolvenzabteilung) einzureichen.
- Adresse: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover; Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover.
- Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP): govello-1166698277712-000010167.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses und eine Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Eine Begründung ist nicht zwingend, aber ratsam, um die Erfolgsaussichten zu erhöhen.
Ausblick: Was erwartet die Newold Ireland GmbH?
Die nächsten Wochen werden über das Schicksal der Newold Ireland GmbH entscheiden. Für das Unternehmen gibt es mehrere mögliche Szenarien:
- Sanierung und Restrukturierung:
Sollte es gelingen, Investoren zu gewinnen oder eine wirtschaftliche Umstrukturierung vorzunehmen, könnte das Unternehmen einen Neustart wagen und die Insolvenzphase überwinden. - Abwicklung und Liquidation:
Falls keine Rettung möglich ist, droht die geordnete Abwicklung. Vermögenswerte werden verkauft, um die Gläubiger zu befriedigen. - Einstellung des Verfahrens:
Wenn die Vermögenswerte nicht einmal ausreichen, um die Verfahrenskosten zu decken, könnte der Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen werden.
Fazit: Ein Neuanfang oder das Ende?
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung steht die Newold Ireland GmbH an einem entscheidenden Punkt. Unter der Leitung des vorläufigen Insolvenzverwalters Stefan Liese wird nun geprüft, ob das Unternehmen gerettet werden kann oder ob es auf eine Abwicklung zusteuert. Die nächsten Wochen werden zeigen, ob sich für die Gesellschaft noch eine Perspektive ergibt oder ob das Ende unausweichlich ist.
Amtsgericht Hannover – Insolvenzgericht
09.01.2025