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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die CVASSO GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 1513 IN 11296/24
Amtsgericht München, Beschluss vom 09.01.2025

Die CVASSO GmbH, ein Unternehmen mit Sitz in der Fürstenrieder Straße 279a in 81377 München, steht vor einem entscheidenden Wendepunkt. Das Amtsgericht München hat am 9. Januar 2025 um 7:45 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Gesellschaft angeordnet. Ziel dieser Maßnahme ist es, das Vermögen des Unternehmens vor nachteiligen Veränderungen zu schützen und die Interessen der Gläubiger zu wahren.

Die CVASSO GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 185611, wird durch die Geschäftsführerin Thaller Slavica vertreten. Der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens deutet auf erhebliche finanzielle Schwierigkeiten hin, die das Unternehmen daran hindern, seine Verpflichtungen in vollem Umfang zu erfüllen.

Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Das Amtsgericht München hat im Rahmen seines Beschlusses mehrere Maßnahmen ergriffen, um das Vermögen des Unternehmens zu sichern.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde die erfahrene Rechtsanwältin Yu-Jin Embacher bestellt. Ihre Kanzlei ist in München ansässig und unter der Adresse Tal 4, 80331 München erreichbar. Für weitere Anfragen stehen folgende Kontaktdaten zur Verfügung:
Telefon: +49(89) 5528627-0
Telefax: +49(89) 5528627-10.

Die vorläufige Insolvenzverwalterin wurde ermächtigt, die Vermögenssituation des Unternehmens zu prüfen und zu überwachen. Zugleich wurde ein sogenannter Zustimmungsvorbehalt angeordnet, wonach Verfügungen der CVASSO GmbH über ihr Vermögen nur noch mit der Zustimmung der Insolvenzverwalterin wirksam sind. Dies schließt insbesondere auch die Einziehung von Außenständen mit ein.

Diese Maßnahme stellt sicher, dass keine unkontrollierten Vermögensverschiebungen erfolgen, die den Gläubigern des Unternehmens schaden könnten. Darüber hinaus ermöglicht die Überwachung durch die Insolvenzverwalterin eine umfassende Analyse der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens und schafft die Grundlage für weitere Entscheidungen über die Zukunft der CVASSO GmbH.

Rechtsmittelbelehrung

Die Schuldnerin sowie alle Gläubiger haben die Möglichkeit, den Beschluss des Amtsgerichts mit einer sofortigen Beschwerde anzufechten. Die Beschwerde muss innerhalb einer Frist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht München eingereicht werden. Für die Wahrung der Frist ist das Datum der Zustellung, Verkündung oder öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung maßgeblich.

Die Adresse für die Einreichung lautet:
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München.

Die Beschwerde kann schriftlich eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden. Auch eine elektronische Einreichung ist möglich, sofern sie den Anforderungen der elektronischen Kommunikation entspricht.

Die nächsten Schritte für die CVASSO GmbH

Die vorläufige Insolvenzverwaltung ist ein erster Schritt in einem Verfahren, das über die Zukunft der CVASSO GmbH entscheiden wird. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird die wirtschaftliche Situation des Unternehmens prüfen, insbesondere ob die vorhandenen Vermögenswerte ausreichen, um die Verfahrenskosten zu decken.

Es bestehen nun mehrere mögliche Szenarien:

  • Sanierung und Restrukturierung: Falls tragfähige Ansätze zur wirtschaftlichen Stabilisierung gefunden werden, könnte eine Fortführung des Geschäftsbetriebs möglich sein.
  • Liquidation: Sollte eine Sanierung nicht möglich sein, könnten die Vermögenswerte des Unternehmens veräußert werden, um die Gläubiger zu befriedigen.
  • Abweisung des Antrags: Falls keine ausreichenden Mittel zur Deckung der Verfahrenskosten vorhanden sind, könnte das Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen werden.

Die kommenden Wochen werden entscheidend sein, um zu klären, ob die CVASSO GmbH eine Perspektive für die Zukunft hat oder ob das Insolvenzverfahren in eine geordnete Abwicklung mündet. Die Bestellung einer erfahrenen Insolvenzverwalterin bietet den Beteiligten jedoch die Möglichkeit, Transparenz zu schaffen und eine fundierte Entscheidung zu treffen.

Amtsgericht München – Insolvenzgericht
09.01.2025

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