Aktenzeichen: 405 IN 2086/24
Amtsgericht Leipzig, Beschluss vom 09.01.2025
Die CE Projekt GmbH Consulting Engineers, ansässig in der Zimmerstraße 1, 04109 Leipzig, sieht sich mit einer schwerwiegenden finanziellen Krise konfrontiert. Das Amtsgericht Leipzig hat am Morgen des 9. Januar 2025 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen des Unternehmens angeordnet, das von Geschäftsführer Jörg Herbert Peper geleitet wird. Damit tritt ein Unternehmen der Beratungsbranche in eine Phase intensiver Überprüfung und Sicherung seiner Vermögenswerte.
Hintergrund: Eine Unternehmenskrise in der Beratungsbranche
Die CE Projekt GmbH ist im Bereich Beratung und Ingenieursdienstleistungen tätig. Doch trotz eines potenziell stabilen Marktsegments hat sich gezeigt, dass das Unternehmen seinen finanziellen Verpflichtungen offenbar nicht mehr nachkommen kann. Mit dem Insolvenzantrag beginnt ein Prozess, der darüber entscheiden wird, ob eine Sanierung und ein Neustart möglich sind oder ob das Unternehmen abgewickelt werden muss.
Die Sicherungsmaßnahmen: Schutz für die Gläubiger
Das Amtsgericht Leipzig hat umfangreiche Maßnahmen ergriffen, um die Insolvenzmasse zu sichern und das Vermögen des Unternehmens im Interesse der Gläubiger zu schützen:
- Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Thilo H. Korn bestellt, ein Fachmann für Insolvenzrecht mit Sitz in der Karl-Tauchnitz-Straße 10, 04107 Leipzig. Seine Aufgabe ist es, die Vermögenswerte des Unternehmens zu sichern und zu verwalten, sowie die Geschäftsführung zu überwachen. - Zustimmungsvorbehalt für Verfügungen:
Die CE Projekt GmbH darf über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen. Dies verhindert, dass Vermögenswerte unrechtmäßig entzogen oder zum Nachteil der Gläubiger verwendet werden. - Einziehung von Forderungen:
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und andere Forderungen des Unternehmens auf ein von ihm eingerichtetes Sonderkonto einzuziehen. Drittschuldner (z. B. Kunden, die noch Rechnungen begleichen müssen) dürfen nur noch an den Insolvenzverwalter zahlen. - Einschränkung von Zwangsvollstreckungen:
Alle laufenden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die CE Projekt GmbH, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, wurden vorläufig eingestellt. Neue Maßnahmen dieser Art sind untersagt. Ausgenommen hiervon sind Verfahren auf Erteilung der Vermögensauskunft. - Zugang zu Geschäftsräumen und Informationen:
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, Nachforschungen anzustellen und Auskünfte aus behördlich geführten Registern sowie von Banken, Finanzbehörden und weiteren Stellen einzuholen. Zudem ist die Schuldnerin verpflichtet, dem Insolvenzverwalter Einsicht in ihre Bücher und Geschäftspapiere zu gewähren.
Der vorläufige Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Thilo H. Korn
Mit der Bestellung von Dr. Thilo H. Korn hat das Gericht einen erfahrenen Experten im Insolvenzrecht berufen. Seine Aufgabe ist es, die finanzielle Lage des Unternehmens zu analysieren, das Vermögen zu sichern und zu prüfen, ob die vorhandenen Mittel ausreichen, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Zudem wird er entscheiden, ob eine Fortführung des Geschäftsbetriebs möglich ist oder ob eine Abwicklung erforderlich wird.
Für Rückfragen ist Dr. Korn über folgende Kontaktdaten erreichbar:
- Telefon: 0341 98411 0
- Fax: 0341 98411198
- E-Mail: info@korn-letzas.de
- Website: www.korn-letzas.de
Die nächsten Schritte: Restrukturierung oder Abwicklung?
Die vorläufige Insolvenzverwaltung ist nur der erste Schritt eines längeren Prozesses. Die weiteren Szenarien für die CE Projekt GmbH sind vielfältig:
- Restrukturierung und Sanierung:
Sollte es dem Insolvenzverwalter gelingen, eine tragfähige wirtschaftliche Perspektive für das Unternehmen zu entwickeln – möglicherweise mit Hilfe von Investoren – könnte die CE Projekt GmbH die Insolvenz als Chance für einen Neuanfang nutzen. - Abwicklung und Verwertung der Insolvenzmasse:
Falls die finanziellen Mittel nicht ausreichen oder keine Sanierungsmöglichkeiten bestehen, wird das Unternehmen abgewickelt. Vermögenswerte werden veräußert, um Gläubigerforderungen zu bedienen. - Einbindung der Gläubiger:
Die Gläubiger spielen in einem Insolvenzverfahren eine zentrale Rolle. Sie werden über den weiteren Verlauf informiert und können über mögliche Maßnahmen mitentscheiden.
Rechtsmittelbelehrung: Möglichkeiten der Anfechtung
Die CE Projekt GmbH hat die Möglichkeit, den Beschluss des Amtsgerichts mit einer sofortigen Beschwerde anzufechten. Auch Gläubiger können Beschwerde einlegen, wenn sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind.
Die Beschwerde ist schriftlich oder elektronisch innerhalb einer Frist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig einzureichen. Für die Wahrung der Frist ist der Zeitpunkt des Eingangs beim Gericht entscheidend.
Fazit: Ein schwieriger Weg für die CE Projekt GmbH
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt eine Phase der Unsicherheit für die CE Projekt GmbH und ihre Geschäftspartner. Während der vorläufige Insolvenzverwalter das Unternehmen nun unter die Lupe nimmt, bleibt die Hoffnung auf eine Restrukturierung und eine Rückkehr in wirtschaftlich ruhiges Fahrwasser.
Der Ausgang dieses Verfahrens wird nicht nur die Zukunft des Unternehmens bestimmen, sondern auch Auswirkungen auf die Kunden, Gläubiger und Mitarbeiter der CE Projekt GmbH haben.
Amtsgericht Leipzig – Insolvenzgericht
09.01.2025