Aktenzeichen: IN 4/25
Amtsgericht Weiden i.d. OPf., Beschluss vom 09.01.2025
Die Ayaz Verwaltungs GmbH, ein in Altenstadt ansässiges Unternehmen, sieht sich mit einer ernsthaften finanziellen Krise konfrontiert. Am 9. Januar 2025 hat das Amtsgericht Weiden i.d. OPf. um 11:30 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Gesellschaft angeordnet. Ziel der Maßnahme ist es, das Schuldnervermögen zu sichern und eine geordnete Grundlage für das weitere Insolvenzverfahren zu schaffen.
Die Ayaz Verwaltungs GmbH hat ihren Sitz in der Jahnstraße 15, 92665 Altenstadt, und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Weiden i.d. OPf. unter HRB 4299 eingetragen. Geschäftsführend tätig ist Fräde Manuel, der die Geschicke der Gesellschaft bis zur gerichtlichen Anordnung verantwortete. Die finanzielle Notlage des Unternehmens hat zu dem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens geführt.
Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Volker Böhm bestellt. Mit Sitz in Nürnberg, Marienbergstraße 94, ist er ein erfahrener Experte im Bereich Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung.
Rechtsanwalt Böhm ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:
- Telefon: +49 (911) 600 79 161
- Telefax: +49 (911) 600 79 10
- E-Mail: nbg@schubra.de
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung hat das Gericht umfangreiche Maßnahmen ergriffen, um das Vermögen der Ayaz Verwaltungs GmbH vor nachteiligen Veränderungen zu schützen. Zu diesen Maßnahmen gehört insbesondere der sogenannte Zustimmungsvorbehalt: Die Gesellschaft darf ab sofort keine Verfügungen über ihr Vermögen vornehmen, ohne zuvor die Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters einzuholen.
Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters
Rechtsanwalt Volker Böhm wurde ermächtigt, Außenstände des Unternehmens einzuziehen und auf ein von ihm einzurichtendes Anderkonto zu verwalten. Diese Maßnahme dient der transparenten und geordneten Verwaltung der Insolvenzmasse, um die Interessen der Gläubiger bestmöglich zu wahren.
Darüber hinaus dürfen Drittschuldner, also Geschäftspartner oder Kunden, die der Ayaz Verwaltungs GmbH noch Geld schulden, Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten. Die Leistung an das Unternehmen selbst ist nur dann zulässig, wenn der Insolvenzverwalter ausdrücklich zustimmt.
Ziele der vorläufigen Insolvenzverwaltung
Die vorläufige Insolvenzverwaltung hat mehrere zentrale Aufgaben:
- Sicherung des Schuldnervermögens: Es wird sichergestellt, dass keine unkontrollierten Vermögensverschiebungen stattfinden, die Gläubiger benachteiligen könnten.
- Prüfung der Vermögenslage: Der vorläufige Insolvenzverwalter analysiert die wirtschaftliche Situation der Ayaz Verwaltungs GmbH, um festzustellen, ob ausreichend Mittel zur Deckung der Verfahrenskosten vorhanden sind.
- Vorbereitung weiterer Schritte: Rechtsanwalt Böhm wird die Grundlage für die Entscheidung schaffen, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ob möglicherweise andere Lösungen, wie eine Sanierung, in Betracht kommen.
Rechtsmittelbelehrung
Die Schuldnerin sowie die Gläubiger haben die Möglichkeit, gegen den Beschluss des Amtsgerichts Weiden i.d. OPf. sofortige Beschwerde einzulegen.
Die Beschwerde ist schriftlich innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Weiden i.d. OPf. einzureichen:
Adresse: Ledererstraße 9, 92637 Weiden i.d. OPf.
Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung des Beschlusses. Erfolgt die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung im Internet, gilt diese zwei Tage nach der Veröffentlichung als bewirkt.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie eine Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll der Beschluss nur teilweise angefochten werden, ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Wie geht es weiter?
Die kommenden Wochen werden über die Zukunft der Ayaz Verwaltungs GmbH entscheiden. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird prüfen, ob das Unternehmen über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um die Verfahrenskosten zu decken. Je nach Ergebnis der Prüfung ergeben sich folgende Szenarien:
- Sanierung und Fortführung des Unternehmens: Falls genügend wirtschaftliches Potenzial besteht, könnte eine Restrukturierung des Unternehmens stattfinden, möglicherweise mit der Unterstützung von Investoren oder einer neuen Geschäftsstrategie.
- Liquidation und Abwicklung: Sollte keine Sanierung möglich sein, könnte das Unternehmen abgewickelt werden. Die Vermögenswerte würden verkauft und die Erlöse zur Befriedigung der Gläubiger eingesetzt.
- Abweisung des Insolvenzantrags: Falls die vorhandenen Mittel nicht einmal zur Deckung der Verfahrenskosten ausreichen, könnte der Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen werden. Dies würde das endgültige Aus für das Unternehmen bedeuten.
Ein Wendepunkt für die Ayaz Verwaltungs GmbH
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung stellt einen entscheidenden Einschnitt für die Ayaz Verwaltungs GmbH dar. Die Bestellung eines erfahrenen Insolvenzverwalters wie Rechtsanwalt Volker Böhm bietet die Möglichkeit, die finanzielle Situation des Unternehmens zu klären und mögliche Lösungswege zu entwickeln.
Ob es eine Perspektive für einen Neustart gibt oder ob die Insolvenzverwaltung in einer geordneten Abwicklung mündet, wird sich in den kommenden Wochen und Monaten zeigen. Klar ist jedoch, dass die vorläufige Insolvenzverwaltung sowohl für Gläubiger als auch für das Unternehmen selbst eine Chance darstellt, den bestmöglichen Weg aus der Krise zu finden.
Amtsgericht Weiden i.d. OPf.
09.01.2025