Aktenzeichen: IN 479/24
Amtsgericht Würzburg, Beschluss vom 09.01.2025
Am 9. Januar 2025 hat das Amtsgericht Würzburg die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Röhl GmbH angeordnet. Diese Maßnahme dient der Sicherung des Schuldnervermögens und der geordneten Fortführung des Insolvenzverfahrens.
Unternehmensdaten
Die Röhl GmbH hat ihren Sitz in der Friedrich-König-Straße 15-17, 97297 Waldbüttelbrunn, und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Würzburg unter der Nummer HRB 1717 eingetragen. Die Geschäftsführung liegt in den Händen von Lars Röhl und Nicole Röhl.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Alexander Raab bestellt.
Die Kontaktdaten des vorläufigen Insolvenzverwalters lauten:
- Adresse: Winterleitenweg 19, 97082 Würzburg
- Telefon: 0931 9403410
- Fax: 0931 94034129
Dr. Raab wird die Aufgabe übernehmen, das Vermögen der Röhl GmbH zu sichern, die finanzielle Lage des Unternehmens zu prüfen und die Interessen der Gläubiger zu wahren.
Gerichtliche Anordnungen
Das Amtsgericht Würzburg hat gemäß § 21 InsO folgende Maßnahmen beschlossen:
- Zustimmungsvorbehalt:
Verfügungen der Röhl GmbH über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO). - Einziehung von Außenständen:
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, offene Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und diese auf ein Sonderkonto einzuzahlen.
Ziele der vorläufigen Insolvenzverwaltung
- Sicherung der Insolvenzmasse:
Die Maßnahmen sollen verhindern, dass das Vermögen der Röhl GmbH durch unkontrollierte Verfügungen geschmälert wird. - Prüfung der wirtschaftlichen Lage:
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird die finanzielle Situation der Schuldnerin analysieren, um zu beurteilen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens vorliegen. - Gläubigerschutz:
Alle Maßnahmen zielen darauf ab, die Rechte der Gläubiger zu wahren und eine faire Verteilung der Vermögenswerte zu gewährleisten.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss können die Beteiligten eine sofortige Beschwerde einlegen.
Einreichung der Beschwerde:
Die Beschwerde ist innerhalb einer zweiwöchigen Frist schriftlich oder zu Protokoll bei folgendem Gericht einzureichen:
Amtsgericht Würzburg – Insolvenzgericht
Ottostraße 5
97070 Würzburg
Alternativ kann die Beschwerde auch bei jedem anderen Amtsgericht zu Protokoll erklärt werden. Entscheidend ist, dass sie rechtzeitig beim Amtsgericht Würzburg eingeht.
Beginn der Frist:
Die Frist beginnt mit der Verkündung des Beschlusses oder, falls diese nicht erfolgt, mit der Zustellung beziehungsweise der öffentlichen Bekanntmachung im Internet auf www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Ausblick
Die nächsten Schritte im Verfahren sind von entscheidender Bedeutung für die Zukunft der Röhl GmbH. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird die Vermögenslage und die Möglichkeiten einer Sanierung oder Liquidation des Unternehmens bewerten.
Mögliche Szenarien:
- Sanierung: Eine Restrukturierung des Unternehmens könnte unter gerichtlicher Aufsicht erfolgen, falls ausreichend Masse vorhanden ist.
- Liquidation: Sollte keine Fortführung möglich sein, könnten die Vermögenswerte verkauft werden, um die Gläubiger zu befriedigen.
- Ablehnung des Antrags: Falls keine ausreichende Masse zur Deckung der Verfahrenskosten vorhanden ist, könnte das Insolvenzverfahren mangels Masse abgelehnt werden.
Amtsgericht Würzburg – Insolvenzgericht
09.01.2025