Aktenzeichen: 10 IN 124/24
Amtsgericht Bremerhaven, Beschluss vom 09.01.2025
Am 9. Januar 2025 um 12:35 Uhr hat das Amtsgericht Bremerhaven die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Oezgüler Stahlbau GmbH angeordnet. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Insolvenzmasse zu sichern und eine geordnete Abwicklung des Verfahrens zu gewährleisten.
Die Oezgüler Stahlbau GmbH, mit Sitz in der Unter der Rampe 3-5, 27572 Bremerhaven, wird durch Arzu Özgüler als Geschäftsführerin vertreten.
Bestellung der vorläufigen Insolvenzverwalterin
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Friederike Kirch-Heim bestellt, die für die Kanzlei Reimer Rechtsanwälte tätig ist.
Die Kontaktdaten der vorläufigen Insolvenzverwalterin lauten:
- Adresse: Schüsselkorb 26/27, 28195 Bremen
- Telefon: 0421 39879690
- Fax: 0421 39879699
Rechtsanwältin Kirch-Heim wird die Aufgabe übernehmen, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern, die finanzielle Lage der Gesellschaft zu prüfen und die Interessen der Gläubiger zu schützen.
Anordnungen des Gerichts
Das Amtsgericht Bremerhaven hat folgende Maßnahmen erlassen:
- Zustimmungsvorbehalt für Verfügungen:
Verfügungen der Oezgüler Stahlbau GmbH über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. - Zahlungsanweisung an Drittschuldner:
Den Schuldnern der Oezgüler Stahlbau GmbH (Drittschuldnern) wurde untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen dürfen Zahlungen und Leistungen nur noch an die vorläufige Insolvenzverwalterin erbracht werden (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Ziele der vorläufigen Insolvenzverwaltung
Die vorläufige Insolvenzverwaltung hat mehrere Hauptziele:
- Sicherung der Insolvenzmasse:
Vermögenswerte der Oezgüler Stahlbau GmbH sollen vor unkontrollierten Abflüssen geschützt werden. - Prüfung der finanziellen Lage:
Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird die wirtschaftliche Lage der Schuldnerin analysieren und prüfen, ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet werden kann. - Schutz der Gläubiger:
Alle Maßnahmen dienen dazu, die Rechte der Gläubiger zu wahren und eine faire Verteilung der Insolvenzmasse zu ermöglichen. - Vorbereitung der Verfahrensentscheidung:
Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird einen Bericht über die finanzielle Situation der Schuldnerin erstellen, auf dessen Grundlage das Gericht über die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens entscheidet.
Rechtsmittelbelehrung
Die Schuldnerin sowie andere Beteiligte können gegen diesen Beschluss eine sofortige Beschwerde einlegen.
Die Beschwerde ist innerhalb einer zweiwöchigen Frist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle bei folgendem Gericht einzureichen:
Amtsgericht Bremerhaven – Insolvenzgericht
Nordstraße 10
27580 Bremerhaven
Alternativ kann die Beschwerde auch bei jedem anderen Amtsgericht zu Protokoll erklärt werden. Entscheidend ist jedoch, dass die Beschwerde rechtzeitig beim Amtsgericht Bremerhaven eingeht.
Die Frist beginnt mit der Verkündung des Beschlusses oder, falls diese nicht erfolgt, mit dessen Zustellung beziehungsweise der öffentlichen Bekanntmachung im Internet auf www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Ausblick
Die nächsten Schritte des Verfahrens werden entscheidend für die Zukunft der Oezgüler Stahlbau GmbH sein. Der Bericht der vorläufigen Insolvenzverwalterin wird darüber Auskunft geben, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder eine Liquidation zur Befriedigung der Gläubiger erforderlich wird.
Mögliche Szenarien:
- Sanierung: Eine Restrukturierung der Gesellschaft könnte unter gerichtlicher Aufsicht erfolgen, falls ausreichend Insolvenzmasse vorhanden ist.
- Liquidation: Falls eine Sanierung nicht möglich ist, könnten die Vermögenswerte des Unternehmens verkauft werden, um die Gläubiger zu befriedigen.
- Ablehnung des Antrags: Falls keine ausreichende Masse zur Deckung der Verfahrenskosten vorhanden ist, könnte das Verfahren mangels Masse abgelehnt werden.
Amtsgericht Bremerhaven – Insolvenzgericht
09.01.2025