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Kunst am Fuß? BGH prüft Urheberrechtsschutz für Birkenstock-Sandalen

wowbee (CC0), Pixabay

Ein Hauch von Designrevolution schwebt über den Hallen des Bundesgerichtshofs: Heute wird ein Fall verhandelt, der über die rechtliche Einordnung eines der ikonischsten Schuhe unserer Zeit entscheiden könnte – der Sandalen des Traditionsunternehmens Birkenstock. Dabei steht nicht weniger als die Frage im Raum, ob die beliebten Sandalen nicht nur gesundheitsfördernd und stilprägend, sondern auch wahre Kunstwerke sind, die vom Urheberrecht geschützt werden sollten.

Der Hersteller Birkenstock sieht sich zunehmend mit Nachahmungen konfrontiert, die ihrem Design zum Verwechseln ähnlich sehen. Doch für Birkenstock ist ihr Schuh weit mehr als ein Alltagsgegenstand: Er sei Ausdruck einer kreativen Vision, eines unverwechselbaren Stils, der über Jahrzehnte hinweg die Modewelt und Fußgesundheit gleichermaßen geprägt habe. „Unsere Sandalen sind Kunstwerke für den Fuß,“ so der Hersteller in seiner Argumentation.

Die Vorinstanzen waren sich jedoch uneins. Während frühere Gerichte durchaus eine schützenswerte Gestaltung anerkannten, urteilte das Oberlandesgericht Köln zuletzt kritisch: Da es sich bei den Sandalen um funktionale Gesundheitsschuhe handle, die auf die natürliche Fußstellung und den menschlichen Gang abgestimmt seien, sei der kreative Gestaltungsspielraum begrenzt – ein Urteil, das in der Mode- und Designbranche Wellen schlug.

Nun liegt es am höchsten deutschen Zivilgericht, den Fall neu zu bewerten. Die Entscheidung könnte weitreichende Konsequenzen für die Designwelt haben, da sie die Grenze zwischen Funktionalität und künstlerischem Anspruch neu definieren könnte.

Zwischen Komfort und Kreativität: Ein Design als Symbol

Für Birkenstock-Fans auf der ganzen Welt sind die Sandalen längst mehr als nur Schuhe – sie symbolisieren einen Lebensstil. Mit ihren klaren Linien, der minimalistischen Ästhetik und ihrer kompromisslosen Ausrichtung auf Komfort hat Birkenstock ein Produkt geschaffen, das nicht nur in Fußgängerzonen, sondern auch auf den Laufstegen von Paris und Mailand zuhause ist. Ob der BGH diese ikonische Mischung aus Form und Funktion als schützenswerte Kunst anerkennt, bleibt jedoch abzuwarten.

Heute steht nicht nur das Design eines Schuhs vor Gericht, sondern auch die Frage, wie viel Kunst in Alltagsgegenständen stecken darf – und welchen rechtlichen Schutz sie verdienen. Ein Urteil mit Spannung erwartet!

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