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Krise im Baugewerbe: Vorläufige Insolvenzverwaltung für die VBG Abbruch und Erdbau GmbH & Co. KG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 10 IN 271/24
Amtsgericht Hechingen, Beschluss vom 08.01.2025

Die VBG Abbruch und Erdbau GmbH & Co. KG, ein in Hechingen ansässiges Bauunternehmen mit Sitz in der Mozartstraße 24, sieht sich mit einer ernsten wirtschaftlichen Krise konfrontiert. Am 8. Januar 2025 hat das Amtsgericht Hechingen die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen des Unternehmens angeordnet, um die Vermögenswerte zu sichern und mögliche nachteilige Entwicklungen für Gläubiger zu verhindern.

Hintergrund: Ein Traditionsunternehmen in Schieflage

Die VBG Abbruch und Erdbau GmbH & Co. KG, die seit Jahren auf Abbruch- und Erdarbeiten spezialisiert ist, steht durch ihren Insolvenzantrag im Mittelpunkt eines Verfahrens, das über die Zukunft des Unternehmens entscheiden wird. Geleitet wird die Gesellschaft durch ihre Komplementärin, die VBG Abbruch und Erdbau Verwaltungs GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Björn Grundmann und Marcel Neu. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens deutet darauf hin, dass die wirtschaftliche Situation des Unternehmens so kritisch ist, dass es seine Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann.

Die Maßnahmen: Schutz des Unternehmensvermögens

Das Amtsgericht hat eine Reihe von Maßnahmen angeordnet, um das Vermögen der Schuldnerin zu sichern:

  1. Einstellung von Zwangsvollstreckungen:
    Sämtliche laufenden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen werden vorläufig eingestellt, soweit sie nicht unbewegliches Vermögen betreffen. Neue Vollstreckungsmaßnahmen sind untersagt. Dies dient dazu, die vorhandenen Vermögenswerte für eine gerechte Verteilung an die Gläubiger zu bewahren.
  2. Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der erfahrene Rechtsanwalt Alexander Kästle bestellt. Er hat die Aufgabe, das Vermögen des Unternehmens zu sichern und zu überwachen. Seine Kanzlei ist unter folgender Adresse erreichbar:

    • Berner Feld 74, 78628 Rottweil
    • Telefon: 0741 175400
    • Fax: 0741 1754020
  3. Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
    Die VBG Abbruch und Erdbau GmbH & Co. KG darf ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen. Bankkonten und Außenstände des Unternehmens unterliegen nun der Kontrolle des Insolvenzverwalters.
  4. Einziehung von Forderungen:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Forderungen des Unternehmens – einschließlich Bankguthaben – einzuziehen und auf einem von ihm eingerichteten Sonderkonto zu verwalten.
  5. Prüfung der Vermögenslage:
    Eine der Hauptaufgaben von Rechtsanwalt Kästle wird es sein, zu klären, ob die Vermögenswerte des Unternehmens ausreichen, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken.
  6. Zugang zu Geschäftsräumen:
    Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen des Unternehmens zu betreten und Nachforschungen anzustellen. Die Geschäftsführung ist verpflichtet, ihm Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gewähren und alle notwendigen Auskünfte zu erteilen.

Die Rolle des vorläufigen Insolvenzverwalters

Rechtsanwalt Alexander Kästle wird als vorläufiger Insolvenzverwalter nicht die allgemeine Vertretung des Unternehmens übernehmen, sondern ausschließlich die Überwachung der Geschäftsführung und die Sicherung der Insolvenzmasse verantworten. Dabei wird er insbesondere prüfen, ob eine Sanierung möglich ist oder ob das Unternehmen auf eine Abwicklung zusteuert.

Für Rückfragen und die Zusammenarbeit mit Gläubigern steht Herr Kästle unter den oben genannten Kontaktdaten zur Verfügung.

Rechtsmittelbelehrung: Möglichkeiten der Anfechtung

Die Schuldnerin, also die VBG Abbruch und Erdbau GmbH & Co. KG, oder deren Gläubiger haben die Möglichkeit, gegen den Beschluss Beschwerde einzulegen. Diese sofortige Beschwerde muss innerhalb einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht Hechingen eingereicht werden.

  • Adresse des Gerichts:
    Amtsgericht Hechingen
    Heiligkreuzstraße 9
    72379 Hechingen
  • Fristbeginn:
    Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung des Beschlusses. Wird die Entscheidung öffentlich bekannt gemacht, beginnt die Frist zwei Tage nach der Veröffentlichung.

Die Beschwerde kann schriftlich eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines beliebigen Amtsgerichts erklärt werden. Elektronische Einreichungen sind möglich, sofern sie den Anforderungen des elektronischen Rechtsverkehrs entsprechen.

Ausblick: Die Zukunft der VBG Abbruch und Erdbau GmbH & Co. KG

Die vorläufige Insolvenzverwaltung markiert den Beginn eines Prozesses, der über das Schicksal des Unternehmens entscheiden wird. Für die VBG Abbruch und Erdbau GmbH & Co. KG gibt es mehrere denkbare Szenarien:

  1. Sanierung und Fortführung:
    Sollte es dem Insolvenzverwalter gelingen, eine tragfähige finanzielle Perspektive zu entwickeln, könnte das Unternehmen restrukturiert und fortgeführt werden.
  2. Liquidation und Abwicklung:
    Falls keine Sanierung möglich ist, könnte das Unternehmen aufgelöst werden. In diesem Fall würden die Vermögenswerte verkauft und an die Gläubiger verteilt.
  3. Ablehnung des Insolvenzantrags:
    Sollte die Prüfung ergeben, dass die Vermögenswerte nicht ausreichen, um die Verfahrenskosten zu decken, könnte der Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen werden. Dies würde in der Regel die endgültige Auflösung des Unternehmens bedeuten.

Fazit: Ein schwieriger Weg steht bevor

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung zeigt, dass die finanzielle Situation der VBG Abbruch und Erdbau GmbH & Co. KG ernst ist. Doch noch besteht Hoffnung auf eine Restrukturierung und einen Neuanfang. Die kommenden Wochen werden entscheidend sein, um eine mögliche Zukunft für das Bauunternehmen zu sichern.

Amtsgericht Hechingen – Insolvenzgericht
08.01.2025

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