Aktenzeichen: 9 IN 19/25
Amtsgericht Darmstadt, Beschluss vom 09.01.2025
Die HOLZARCHITEKTUR.GMBH, mit Sitz in der Südlichen Ringstraße 15 A, 64390 Erzhausen, steht unter vorläufiger Insolvenzverwaltung. Das Amtsgericht Darmstadt hat am 9. Januar 2025 um 14:40 Uhr angeordnet, dass die Vermögensverfügungen der Antragstellerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Das Unternehmen, das im Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt unter HRB 103936 geführt wird, wird von Omar Siddiqui als Geschäftsführer vertreten.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Andreas Maurer bestellt.
Die Kanzlei von Andreas Maurer ist wie folgt erreichbar:
- Adresse: Otto-Hesse-Str. 19 T1, 64293 Darmstadt
- Telefon: 06151-500498-0
- Fax: 06151-5004989
Rechtsanwalt Maurer ist ermächtigt, die wirtschaftliche Lage der HOLZARCHITEKTUR.GMBH zu prüfen und die Insolvenzmasse im Interesse der Gläubiger zu sichern und zu verwalten.
Anordnungen des Gerichts
- Zustimmungsvorbehalt:
Verfügungen der Antragstellerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. - Zahlungsanweisungen an Drittschuldner:
Den Schuldnern der Antragstellerin (Drittschuldnern) wird untersagt, Zahlungen oder Leistungen direkt an die HOLZARCHITEKTUR.GMBH zu erbringen. Alle Leistungen dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen. - Einrichtung eines Sonderkontos:
Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, ein Insolvenzsonderkonto einzurichten, das den Vorgaben des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 07.02.2019 (Az. IX ZR 47/18) entspricht. Alle eingehenden Gelder werden über dieses Konto verwaltet, um die spätere Insolvenzmasse zu sichern. - Ermächtigung zur Einziehung von Forderungen:
Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben sowie sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen und zu verwalten. - Informationspflicht der Finanzbehörden, Banken und weiterer Institutionen:
Finanzbehörden, Kreditinstitute, Sparkassen und das Kraftfahrtbundesamt wurden angewiesen, dem vorläufigen Insolvenzverwalter alle notwendigen Auskünfte zu den Geschäftsbeziehungen mit der HOLZARCHITEKTUR.GMBH zu erteilen. Falls erforderlich, sind Kopien der entsprechenden Unterlagen anzufertigen.
Ziele der vorläufigen Insolvenzverwaltung
Die vorläufige Insolvenzverwaltung hat folgende Hauptziele:
- Sicherung der Insolvenzmasse:
Alle Vermögenswerte des Unternehmens sollen vor einer unkontrollierten Verwertung oder Verschiebung geschützt werden, um die Ansprüche der Gläubiger zu wahren. - Prüfung der finanziellen Lage:
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird die wirtschaftliche Lage der HOLZARCHITEKTUR.GMBH bewerten, um festzustellen, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet werden kann. - Schaffung von Transparenz:
Die Anordnung, dass alle beteiligten Institutionen dem vorläufigen Insolvenzverwalter umfassende Auskünfte erteilen müssen, stellt sicher, dass die wirtschaftliche Gesamtsituation des Unternehmens vollständig offengelegt wird. - Vorbereitung der Verfahrensentscheidung:
Auf Basis der Prüfungsergebnisse wird das Insolvenzgericht über die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens entscheiden.
Ausblick
Die kommenden Wochen werden entscheidend für die Zukunft der HOLZARCHITEKTUR.GMBH sein. Der vorläufige Insolvenzverwalter Andreas Maurer wird die finanziellen Verhältnisse des Unternehmens analysieren und einen Bericht über die Fortführungsmöglichkeiten oder eine mögliche Liquidation erstellen.
Mögliche Szenarien umfassen:
- Sanierung: Sollte ausreichend Insolvenzmasse und Potenzial für eine Restrukturierung vorhanden sein, könnte das Unternehmen unter Auflagen fortgeführt werden.
- Liquidation: Falls keine Sanierung möglich ist, könnten die Vermögenswerte des Unternehmens verkauft werden, um die Gläubiger zu befriedigen.
- Ablehnung des Antrags: Falls nicht genügend Mittel vorhanden sind, um die Verfahrenskosten zu decken, könnte das Insolvenzverfahren mangels Masse abgelehnt werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Antragstellerin sowie andere Beteiligte können gegen diesen Beschluss eine sofortige Beschwerde einlegen.
Die Beschwerde ist innerhalb einer zweiwöchigen Frist schriftlich bei folgendem Gericht einzureichen:
Amtsgericht Darmstadt
Schloss, Westflügel
64283 Darmstadt
Alternativ kann die Beschwerde zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden. Entscheidend ist, dass die Beschwerde rechtzeitig beim Amtsgericht Darmstadt eingeht.
Die Frist beginnt mit der Verkündung des Beschlusses oder, falls diese nicht erfolgt, mit dessen Zustellung beziehungsweise der öffentlichen Bekanntmachung im Internet auf www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Fazit
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung und der Bestellung eines erfahrenen Insolvenzverwalters wie Andreas Maurer wurde ein entscheidender Schritt eingeleitet, um die Vermögenswerte der HOLZARCHITEKTUR.GMBH zu sichern.
Die nächsten Wochen sind richtungsweisend für die weitere Entwicklung des Unternehmens. Ob eine Sanierung oder Liquidation erfolgt, wird von den Erkenntnissen des vorläufigen Insolvenzverwalters abhängen.
Amtsgericht Darmstadt – Insolvenzgericht
09.01.2025