Aktenzeichen: 666 IN 2/25 e
Amtsgericht Kassel, Beschluss vom 09.01.2025
Die Hairkules Konzept GmbH, ein Unternehmen mit Sitz in der Fuldastraße 1-5, 34225 Baunatal, steht unter wirtschaftlichem Druck. Am 9. Januar 2025 um 13:45 Uhr hat das Amtsgericht Kassel die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet. Ziel der Maßnahme ist es, die Vermögenswerte des Unternehmens zu sichern und mögliche nachteilige Veränderungen zu verhindern.
Das Unternehmen, das im Handelsregister des Amtsgerichts Kassel unter HRB 13770 eingetragen ist, wird von der Geschäftsführerin Rafaela Krüger vertreten.
Bestellung der vorläufigen Insolvenzverwalterin
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Sandra Mitter bestellt, eine erfahrene Expertin im Bereich Insolvenzverwaltung.
Die Kanzlei der vorläufigen Insolvenzverwalterin ist wie folgt erreichbar:
- Adresse: Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel
- Telefon: 0561/3166-311
- Fax: 0561/3166-312
- E-Mail: Kassel@Westhelle-Partner.eu
Frau Mitter übernimmt die Aufgabe, die Vermögenswerte der Hairkules Konzept GmbH zu überwachen und zu sichern.
Anordnung eines Zustimmungsvorbehalts
Das Gericht hat einen Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 Insolvenzordnung (InsO) angeordnet. Dies bedeutet, dass die Hairkules Konzept GmbH ohne Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin keine Verfügungen über ihr Vermögen vornehmen darf.
Diese Maßnahme soll verhindern, dass Vermögenswerte unkontrolliert abfließen oder die Interessen der Gläubiger beeinträchtigt werden.
Anordnungen für Drittschuldner
Zusätzlich hat das Gericht die Schuldner der Hairkules Konzept GmbH (Drittschuldner) angewiesen, Zahlungen oder andere Leistungen nur noch an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu leisten. Dies soll sicherstellen, dass eingehende Gelder ordnungsgemäß erfasst und verwaltet werden, um die Insolvenzmasse zu schützen.
Ziele der vorläufigen Insolvenzverwaltung
Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient folgenden Hauptzielen:
- Sicherung der Vermögenswerte: Es wird verhindert, dass Vermögenswerte der Hairkules Konzept GmbH unkontrolliert veräußert oder verschoben werden.
- Prüfung der wirtschaftlichen Lage: Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird die finanzielle Situation des Unternehmens analysieren und prüfen, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet werden kann.
- Vorbereitung der Verfahrenseröffnung: Auf Basis der Prüfungsergebnisse entscheidet das Gericht über die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss können die Antragstellerin oder andere Beteiligte eine sofortige Beschwerde einlegen.
Die Beschwerde ist innerhalb einer zweiwöchigen Frist schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle bei folgendem Gericht einzureichen:
Amtsgericht Kassel
Frankfurter Straße 9
34117 Kassel
Alternativ kann die Beschwerde auch bei jedem anderen Amtsgericht zu Protokoll erklärt werden. Entscheidend ist jedoch, dass die Beschwerde fristgerecht beim Amtsgericht Kassel eingeht.
Die Frist beginnt mit der Verkündung des Beschlusses oder, falls diese nicht erfolgt, mit dessen Zustellung beziehungsweise der öffentlichen Bekanntmachung im Internet auf www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Ausblick
In den kommenden Wochen wird Rechtsanwältin Sandra Mitter die wirtschaftliche Situation der Hairkules Konzept GmbH prüfen. Auf Grundlage dieser Prüfung wird entschieden, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ob andere Maßnahmen erforderlich sind.
Die Ergebnisse dieser Analyse werden auch zeigen, ob eine Restrukturierung und Fortführung des Unternehmens möglich ist oder ob eine Liquidation der Vermögenswerte erfolgen muss, um die Gläubiger zu befriedigen.
Die Hairkules Konzept GmbH steht vor einer entscheidenden Phase, in der die Zukunft des Unternehmens von den Erkenntnissen und Maßnahmen der vorläufigen Insolvenzverwalterin abhängt.
Amtsgericht Kassel – Insolvenzgericht
09.01.2025