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Gerd Paul Koch GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 4 IN 1018/25
Amtsgericht Mannheim, Beschluss vom 09.01.2025

Die Gerd Paul Koch GmbH, ein Unternehmen mit Sitz in der Feldbergstraße 41-43, 68163 Mannheim, steht vor erheblichen wirtschaftlichen Herausforderungen. Das Amtsgericht Mannheim hat am 9. Januar 2025 um 13:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Gesellschaft angeordnet. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Insolvenzmasse und der Vorbereitung auf eine mögliche Verfahrenseröffnung.

Das Unternehmen, das im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter der Nummer HRB 3470 geführt wird, wird durch den Geschäftsführer Ronald Hauptmann, dessen Aufenthaltsort unbekannt ist, vertreten. Die Verfahrensbevollmächtigten sind die Kanzlei Dr. Beier & Partner aus Darmstadt.

Bestellung der vorläufigen Insolvenzverwalterin

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Sandra Wirtz bestellt.

Frau Wirtz, eine erfahrene Expertin im Bereich der Insolvenzverwaltung, wird die Vermögenswerte der Schuldnerin sichern und deren wirtschaftliche Lage überprüfen.

Die Kontaktdaten der vorläufigen Insolvenzverwalterin lauten:

  • Adresse: O 4, 13-16, 68161 Mannheim
  • Telefon: (Kontaktdaten sind im Beschluss nicht angegeben)

Ihre Aufgabe umfasst die Überwachung der Gesellschaft und die Sicherung ihres Vermögens, einschließlich der Verwaltung von Bankguthaben und der Einziehung von Forderungen.

Wesentliche Anordnungen des Gerichts

Das Gericht hat folgende Maßnahmen angeordnet, um die Insolvenzmasse der Gerd Paul Koch GmbH zu schützen:

  1. Zustimmungsvorbehalt für Verfügungen:
    Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Dies umfasst insbesondere Bankkonten und Außenstände.
  2. Übertragung der Verwaltungsbefugnis:
    Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist berechtigt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
  3. Ermächtigung zur Eröffnung von Sonderkonten:
    Die vorläufige Insolvenzverwalterin darf Sonderkonten im Namen der Schuldnerin oder in ihrer Funktion eröffnen, um die Insolvenzmasse ordnungsgemäß zu verwalten.
  4. Untersagung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
    Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, werden untersagt. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorübergehend eingestellt.
  5. Prüfauftrag an die Insolvenzverwalterin:
    Die vorläufige Insolvenzverwalterin wurde beauftragt, zu prüfen, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt und ob eine Fortführung des Unternehmens möglich ist.
  6. Einschränkungen für Drittschuldner:
    Drittschuldner der Schuldnerin, also Personen, die Verbindlichkeiten gegenüber der Gerd Paul Koch GmbH haben, dürfen Zahlungen nur noch an die vorläufige Insolvenzverwalterin leisten.
  7. Zugriffsrechte der Insolvenzverwalterin:
    Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin zu betreten, Einsicht in die Bücher zu nehmen und Nachforschungen anzustellen.

Ziele der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Die vorläufige Insolvenzverwaltung hat mehrere zentrale Ziele:

  1. Sicherung des Vermögens: Es wird sichergestellt, dass keine unkontrollierten Vermögensabflüsse stattfinden, die die Rechte der Gläubiger beeinträchtigen könnten.
  2. Prüfung der finanziellen Lage: Die Insolvenzverwalterin wird die Vermögens- und Ertragslage der Gerd Paul Koch GmbH analysieren, um festzustellen, ob genügend Mittel zur Deckung der Verfahrenskosten vorhanden sind.
  3. Vorbereitung weiterer Maßnahmen: Die Ergebnisse dieser Prüfung bilden die Grundlage für die Entscheidung über die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss können die Schuldnerin oder andere Beteiligte eine sofortige Beschwerde einlegen.

Die Beschwerde ist innerhalb einer zweiwöchigen Frist schriftlich bei folgendem Gericht einzureichen:

Amtsgericht Mannheim
Schloss, Westflügel
68159 Mannheim

Alternativ kann die Beschwerde zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden. Entscheidend ist jedoch, dass die Beschwerde rechtzeitig beim Amtsgericht Mannheim eingeht.

Die Frist beginnt mit der Verkündung des Beschlusses oder, falls diese nicht erfolgt, mit der Zustellung beziehungsweise der öffentlichen Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Datenschutzhinweis

Informationen zum Datenschutz gemäß Art. 13 und 14 DS-GVO können auf der Website des Amtsgerichts Mannheim unter www.ejustice-bw.de eingesehen werden. Auf Wunsch stellt das Gericht die Datenschutzerklärung auch in Papierform zur Verfügung.

Ausblick

Die nächsten Wochen werden für die Zukunft der Gerd Paul Koch GmbH entscheidend sein. Die vorläufige Insolvenzverwaltung bietet die Möglichkeit, das Unternehmen entweder zu restrukturieren oder eine geordnete Abwicklung einzuleiten.

Mögliche Szenarien umfassen:

  1. Sanierung: Falls ausreichend wirtschaftliches Potenzial vorhanden ist, könnte eine Restrukturierung und Fortführung des Unternehmens erfolgen.
  2. Liquidation: Sollten keine Sanierungsoptionen bestehen, wird die Insolvenzverwalterin die Vermögenswerte des Unternehmens verwerten, um die Gläubiger zu befriedigen.
  3. Ablehnung des Antrags: Wenn nicht genügend Masse vorhanden ist, um die Verfahrenskosten zu decken, könnte das Insolvenzverfahren mangels Masse abgelehnt werden.

Mit der Bestellung der erfahrenen Insolvenzverwalterin Sandra Wirtz wurde eine Grundlage geschaffen, um die Vermögensinteressen der Gläubiger zu wahren und die weitere Zukunft des Unternehmens zu prüfen.

Amtsgericht Mannheim – Insolvenzgericht
09.01.2025

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