Aktenzeichen: 56 IN 325/24
Amtsgericht Flensburg, Beschluss vom 09.01.2025
Die FSG-Nobiskrug Holding GmbH, die Muttergesellschaft eines Netzwerks aus Schiffs- und Yachtbauunternehmen mit Sitz in Flensburg, befindet sich in einem laufenden Insolvenzeröffnungsverfahren. Am 9. Januar 2025 hat das Amtsgericht Flensburg weitreichende Maßnahmen beschlossen, um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Holding und ihrer verbundenen Unternehmen zu sichern und den Geschäftsbetrieb vorläufig fortzuführen.
Das Unternehmen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Flensburg unter HRB 14469 FL, hat seinen Sitz in der Batteriestraße 52, 24939 Flensburg, und wird von Lars Windhorst als Geschäftsführer geleitet.
Genehmigung eines Massekredits
Das Gericht hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter die Einzelermächtigung erteilt, gemeinsam mit:
- der Flensburger Schiffbau-Gesellschaft mbH,
- der Nobiskrug Yacht GmbH und
- der FSG Nobiskrug Design GmbH,
einen gemeinschaftlichen Rahmenkredit in Höhe von bis zu 1.000.000 Euro bei der Sparkasse Mittelholstein AG aufzunehmen.
Der Kredit stellt eine sogenannte Masseverbindlichkeit nach § 55 Abs. 2 Insolvenzordnung (InsO) dar und dient dazu, die dringend benötigte Liquidität für den Geschäftsbetrieb zu sichern. Neben der Kreditsumme umfasst die Genehmigung auch die Übernahme von Zinsen und Abschlussgebühren.
Dieser Schritt ermöglicht es der Schuldnerin und den verbundenen Unternehmen, kurzfristig Mittel zur Deckung laufender Kosten und zur Stabilisierung des Geschäftsbetriebs zu generieren. Die Zusammenarbeit der Holding mit den Tochtergesellschaften zeigt, dass die Sanierung des Unternehmensverbunds als einheitliche Lösung angestrebt wird.
Aufwertung von Gesamtschuldnerausgleichen
Ein wesentlicher Bestandteil des Beschlusses ist die Anordnung, dass etwaige Ausgleichsansprüche der folgenden Unternehmen:
- Flensburger Schiffbau-Gesellschaft mbH,
- Nobiskrug Yacht GmbH,
- FSG Nobiskrug Design GmbH,
gegenüber der Holding im Rahmen eines Gesamtschuldnerausgleichs den Rang einer Masseverbindlichkeit gemäß § 55 Abs. 2 InsO erhalten.
Diese Maßnahme sichert die Forderungen der verbundenen Unternehmen und gewährleistet, dass diese Ansprüche im Insolvenzverfahren der Holding bevorzugt behandelt werden. Ziel ist es, die finanzielle Zusammenarbeit innerhalb der Unternehmensgruppe zu stärken und die Interessen der Tochtergesellschaften zu wahren.
Erlaubnis zur Bestellung von Sicherheiten
Um die genannten Ausgleichsansprüche zusätzlich abzusichern, hat das Gericht dem vorläufigen Insolvenzverwalter die Befugnis erteilt, entsprechende Sicherheiten zu bestellen. Diese Maßnahme dient dazu, die Gläubigeransprüche der verbundenen Unternehmen zusätzlich zu besichern und das Vertrauen der Kreditgeber zu stärken.
Bedeutung der Maßnahmen
Die getroffenen Beschlüsse des Amtsgerichts Flensburg sind ein entscheidender Schritt, um die Liquidität und finanzielle Stabilität der FSG-Nobiskrug Holding GmbH und ihrer Tochtergesellschaften zu sichern. Durch die Genehmigung des Massekredits und die Regelungen zum Gesamtschuldnerausgleich wird der Fortbestand des Geschäftsbetriebs unterstützt und eine Grundlage für die weitere Sanierung geschaffen.
Die enge Zusammenarbeit zwischen der Holding und ihren verbundenen Unternehmen verdeutlicht, dass alle Beteiligten an einer konsolidierten Lösung arbeiten. Die Maßnahmen bieten nicht nur kurzfristige finanzielle Stabilität, sondern schaffen auch Vertrauen bei Kreditgebern und Gläubigern.
Rechtsmittelbelehrung
Alle Beteiligten haben die Möglichkeit, gegen diesen Beschluss des Amtsgerichts sofortige Beschwerde einzulegen.
Die Beschwerde ist innerhalb einer zweiwöchigen Notfrist schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle bei folgendem Gericht einzureichen:
Amtsgericht Flensburg
Südergraben 22
24937 Flensburg
Alternativ kann die Beschwerde bei jedem anderen Amtsgericht zur Niederschrift der Geschäftsstelle erklärt werden. Entscheidend für die Fristwahrung ist jedoch der rechtzeitige Eingang der Beschwerde beim Amtsgericht Flensburg.
Die Frist beginnt mit der Verkündung des Beschlusses oder, falls diese nicht erfolgt, mit dessen Zustellung beziehungsweise der öffentlichen Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Ausblick
Die nächsten Wochen werden über die Zukunft der FSG-Nobiskrug Holding GmbH und ihrer verbundenen Unternehmen entscheiden. Die Bewilligung des Massekredits ermöglicht es der Unternehmensgruppe, den Geschäftsbetrieb fortzuführen und dringend notwendige finanzielle Mittel bereitzustellen.
Die Maßnahmen des Gerichts schaffen die Basis für eine mögliche Restrukturierung und geben dem vorläufigen Insolvenzverwalter den notwendigen Handlungsspielraum, um eine nachhaltige Lösung für das Traditionsunternehmen und seine Tochtergesellschaften zu erarbeiten.
Amtsgericht Flensburg – Insolvenzgericht
09.01.2025