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FSG-Nobiskrug Design GmbH: Vorläufiger Insolvenzverwalter erhält Genehmigung für gemeinschaftlichen Massekredit

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 56 IN 326/24
Amtsgericht Flensburg, Beschluss vom 09.01.2025

Die FSG-Nobiskrug Design GmbH, ein in Flensburg ansässiges Unternehmen mit Schwerpunkt im Bereich Schiffsdesign, befindet sich in einem Insolvenzeröffnungsverfahren. Am 9. Januar 2025 hat das Amtsgericht Flensburg entscheidende Maßnahmen beschlossen, um die Fortführung des Geschäftsbetriebs zu ermöglichen und die finanzielle Lage des Unternehmens vorläufig zu stabilisieren.

Das Unternehmen, mit Sitz in der Batteriestraße 52, 24939 Flensburg, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Flensburg unter der Nummer HRB 14409 FL eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Lars Windhorst vertreten.

Genehmigung eines Massekredits

Das Gericht hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter die Einzelermächtigung erteilt, gemeinsam mit den verbundenen Unternehmen

  • FSG Nobiskrug Holding GmbH,
  • Flensburger Schiffbau-Gesellschaft mbH und
  • Nobiskrug Yachts GmbH,

einen gemeinschaftlichen Rahmenkredit in Höhe von bis zu 1.000.000 Euro bei der Sparkasse Mittelholstein AG aufzunehmen.

Dieser Kredit stellt eine Masseverbindlichkeit gemäß § 55 Abs. 2 Insolvenzordnung (InsO) dar. Er dient dazu, die dringend benötigte Liquidität für den Geschäftsbetrieb der Schuldnerin und ihrer verbundenen Unternehmen sicherzustellen. Neben der Kreditsumme umfasst die Genehmigung auch Zinsen und Abschlussgebühren.

Die Gewährung dieses Massekredits soll dazu beitragen, die laufenden Verpflichtungen zu erfüllen und den Betrieb der beteiligten Unternehmen fortzuführen.

Aufwertung von Ausgleichsansprüchen

Das Gericht hat angeordnet, dass etwaige Ausgleichsansprüche der verbundenen Unternehmen, namentlich

  • FSG Nobiskrug Holding GmbH,
  • Flensburger Schiffbau-Gesellschaft mbH und
  • Nobiskrug Yachts GmbH,

gegenüber der FSG-Nobiskrug Design GmbH im Rahmen eines Gesamtschuldnerausgleichs als Masseverbindlichkeiten gewertet werden. Diese Regelung gewährleistet, dass die Ansprüche dieser Unternehmen im Insolvenzverfahren vorrangig berücksichtigt werden und unterstützt die reibungslose Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten.

Erlaubnis zur Bestellung von Sicherheiten

Um die Ausgleichsansprüche der genannten Unternehmen zu besichern, wurde dem vorläufigen Insolvenzverwalter die Genehmigung erteilt, entsprechende Sicherheiten zu bestellen. Diese Maßnahme dient dazu, die Interessen der Gläubiger der verbundenen Unternehmen abzusichern, ohne dabei die Insolvenzmasse der FSG-Nobiskrug Design GmbH unangemessen zu belasten.

Bedeutung der Maßnahmen

Die getroffenen Entscheidungen des Amtsgerichts Flensburg sollen eine kurzfristige Stabilisierung der finanziellen Lage ermöglichen und die Voraussetzungen für eine mögliche Fortführung der FSG-Nobiskrug Design GmbH schaffen. Der genehmigte Massekredit sowie die engere Einbindung der verbundenen Unternehmen sind essenzielle Bausteine für die Sanierung oder geordnete Abwicklung des Unternehmens.

Der Massekredit bietet insbesondere die Möglichkeit, bestehende Verpflichtungen zu erfüllen, den Geschäftsbetrieb fortzuführen und Zeit für die Prüfung von Sanierungsoptionen zu gewinnen. Die Bestellung von Sicherheiten und die Aufwertung von Ausgleichsansprüchen stärken die Position der verbundenen Unternehmen und schaffen zusätzliche finanzielle Stabilität im Verbund.

Rechtsmittelbelehrung

Beteiligte Parteien haben die Möglichkeit, gegen diesen Beschluss des Amtsgerichts sofortige Beschwerde einzulegen.

Die Beschwerde ist innerhalb einer zweiwöchigen Frist schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle bei folgendem Gericht einzureichen:

Amtsgericht Flensburg
Südergraben 22
24937 Flensburg

Alternativ kann die Beschwerde auch bei jedem anderen Amtsgericht zur Niederschrift der Geschäftsstelle erklärt werden. Entscheidend für die Fristwahrung ist jedoch der rechtzeitige Eingang beim Amtsgericht Flensburg.

Die Frist beginnt mit der Verkündung des Beschlusses oder, falls diese nicht erfolgt, mit dessen Zustellung beziehungsweise der öffentlichen Bekanntmachung im Internet auf www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Ausblick

Die kommenden Wochen werden entscheidend für die Zukunft der FSG-Nobiskrug Design GmbH und ihrer verbundenen Unternehmen sein. Der genehmigte Rahmenkredit könnte die notwendige Liquidität sichern, um die Betriebskontinuität zu gewährleisten. Gleichzeitig eröffnen die Maßnahmen des Gerichts eine Möglichkeit, den finanziellen Handlungsspielraum zu erweitern und eine geordnete Restrukturierung zu prüfen.

Ob eine Fortführung des Unternehmens realisierbar ist oder ob das Insolvenzverfahren in eine Liquidation münden wird, hängt maßgeblich von den Ergebnissen der weiteren Prüfungen und Verhandlungen durch den vorläufigen Insolvenzverwalter ab.

Amtsgericht Flensburg – Insolvenzgericht
09.01.2025

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