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Flensburger Schiffbau-Gesellschaft mbH: Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse und Genehmigung eines Massekredits

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 56 IN 324/24
Amtsgericht Flensburg, Beschluss vom 09.01.2025

Die traditionsreiche Flensburger Schiffbau-Gesellschaft mbH (FSG) mit Sitz in Flensburg sieht sich weiterhin in einer finanziell angespannten Situation. Das Amtsgericht Flensburg hat im Rahmen des laufenden Insolvenzeröffnungsverfahrens am 9. Januar 2025 eine Reihe entscheidender Maßnahmen angeordnet, um die Liquidität und die Insolvenzmasse des Unternehmens zu sichern. Ziel ist es, die Fortführung des Schiffbaubetriebs zu ermöglichen und eine geordnete Restrukturierung voranzutreiben.

Das Unternehmen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Flensburg unter HRB 14408 FL, hat seinen Sitz in der Batteriestraße 52, 24939 Flensburg, und wird durch den Geschäftsführer Lars Windhorst vertreten.

Genehmigung eines Massekredits

Das Gericht hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter die Einzelermächtigung erteilt, zusammen mit der FSG Nobiskrug-Holding GmbH, der Nobiskrug Yacht GmbH sowie der FSG Nobiskrug Design GmbH einen gemeinschaftlichen Rahmenkredit in Höhe von maximal 1.000.000,00 Euro bei der Sparkasse Mittelholstein AG aufzunehmen. Der Kredit soll dazu dienen, dringend benötigte Liquidität für den Fortgang des Geschäftsbetriebs der FSG zu sichern.

Zu den Konditionen des Kredits gehören Zinsen und Abschlussgebühren, die ebenfalls aus der Insolvenzmasse gedeckt werden sollen. Die Aufnahme eines Massekredits ist gemäß § 55 Abs. 2 Insolvenzordnung (InsO) zulässig, da dieser dazu dient, die Insolvenzmasse zu sichern und laufende Verpflichtungen des Unternehmens zu erfüllen.

Übereignung von Stahl als Sicherheit

Im Rahmen der Kreditaufnahme hat das Gericht ferner erlaubt, rund 1.484 Tonnen Stahlprofile und -bleche als Sicherheit zu übereignen. Diese befinden sich derzeit in den Hallen 2 und 4 der OSZ Ostsee-Strahl-Zentrum GmbH & Co. KG, Zum Seglerhafen 7, 18439 Stralsund. Der Stahl soll als Besicherung für den Massekredit dienen. Dies ist ein wichtiger Schritt, um das Vertrauen der kreditgebenden Bank zu gewährleisten und die Mittel schnell verfügbar zu machen.

Gesamtschuldnerausgleich und Rangaufwertung

Das Gericht hat auch festgelegt, dass etwaige Ausgleichsansprüche der FSG Nobiskrug-Holding GmbH, der Nobiskrug Yacht GmbH sowie der FSG Nobiskrug Design GmbH gegenüber der Schuldnerin in den Rang einer Masseverbindlichkeit gemäß § 55 Abs. 2 InsO aufgewertet werden. Dies bedeutet, dass diese Ansprüche im Insolvenzverfahren vorrangig vor einfachen Insolvenzforderungen behandelt werden, was die Zusammenarbeit der beteiligten Unternehmen stärkt.

Nachrangige Sicherheiten für Ausgleichsansprüche

Darüber hinaus wurde dem vorläufigen Insolvenzverwalter gestattet, zur Besicherung etwaiger Ausgleichsansprüche der genannten Gesellschaften nachrangige Sicherheiten bei der Sparkasse Mittelholstein AG zu bestellen. Damit wird sichergestellt, dass auch die Gläubigeransprüche der beteiligten Tochter- und Partnerunternehmen in das Gesamtkonstrukt eingebunden werden, ohne die Hauptsicherheiten zu gefährden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Schuldnerin oder andere Beteiligte können gegen die Entscheidung des Amtsgerichts sofortige Beschwerde einlegen.

Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Flensburg, Südergraben 22, 24937 Flensburg, einzulegen. Alternativ kann die Beschwerde auch bei jedem anderen Amtsgericht zur Niederschrift der Geschäftsstelle erklärt werden. Für die Einhaltung der Frist ist entscheidend, dass die Beschwerde rechtzeitig beim Amtsgericht Flensburg eingeht.

Die Frist beginnt mit der Verkündung des Beschlusses oder, falls diese nicht erfolgt, mit der Zustellung beziehungsweise der öffentlichen Bekanntmachung.

Bedeutung für die Flensburger Schiffbau-Gesellschaft mbH

Die vom Gericht genehmigten Maßnahmen sind ein entscheidender Schritt, um die Liquidität der FSG in der Insolvenz zu sichern und den Fortbestand des Unternehmens zu ermöglichen. Der Rahmenkredit und die Stellung von Sicherheiten bieten die Möglichkeit, den Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten und die Fertigung fortzuführen, was auch die Interessen der Kunden und Mitarbeiter schützt.

Die Zusammenarbeit mit den verbundenen Unternehmen – der FSG Nobiskrug-Holding GmbH, der Nobiskrug Yacht GmbH und der FSG Nobiskrug Design GmbH – zeigt, dass alle Beteiligten an einer Lösung interessiert sind, die eine Sanierung und Restrukturierung des Traditionsunternehmens ermöglicht.

Ausblick

Die nächsten Wochen werden entscheidend für die Zukunft der Flensburger Schiffbau-Gesellschaft mbH sein. Der genehmigte Massekredit könnte dazu beitragen, die dringendsten finanziellen Engpässe zu überbrücken. Gleichzeitig wird der vorläufige Insolvenzverwalter die Vermögens- und Ertragslage der FSG weiter prüfen und Vorschläge für die weitere Restrukturierung entwickeln.

Eine erfolgreiche Umsetzung der Maßnahmen könnte die Grundlage für eine Sanierung des Unternehmens legen, während das Risiko einer Zerschlagung reduziert wird. Damit bleibt die Hoffnung bestehen, dass die FSG, ein wichtiger Akteur der deutschen Schiffbauindustrie, ihre Traditionslinie fortsetzen kann.

Amtsgericht Flensburg – Insolvenzgericht
09.01.2025

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