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EuGH: Revolution! Zugtickets jetzt auch ohne Gender-Zwang erhältlich

slightly_different (CC0), Pixabay

In einem bahnbrechenden Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass beim Kauf eines Zugtickets online keine Angabe des Geschlechts mehr erforderlich ist. Ja, die Menschheit schreitet unaufhaltsam voran – nach Jahrtausenden des Reisens wurde endlich erkannt, dass Lokomotiven auch ohne Kenntnis des Geschlechts ihrer Passagiere zuverlässig ans Ziel kommen. Was für eine Erleichterung!

Das Problem: Geschlechtsfragen auf Zugreisen

Bislang war es bei der französischen Eisenbahngesellschaft SNCF Usus, dass Fahrgäste beim Ticketkauf angeben mussten, ob sie „Herr“ oder „Frau“ sind. Eine wahrlich essenzielle Information, denn natürlich macht es einen gewaltigen Unterschied, ob der Mensch, der um 8:43 Uhr in Paris Gare de Lyon in den Zug steigt, ein „Herr“ oder eine „Frau“ ist. Dass Züge trotzdem Verspätung hatten, wirft allerdings Fragen auf, wie effektiv diese Geschlechtsabfrage tatsächlich war.

Der Fall: Eine Klage mit Substanz

Zum Glück hat ein französischer Verband den Mut gefasst, gegen diese unerträgliche Praxis zu klagen. Der Verband argumentierte, dass die Erhebung dieser Angaben völlig unnötig sei und zudem gegen den Datenschutz verstoße. Die Antwort des EuGH war klar: Die Abfrage verstößt gegen den Grundsatz der Datenminimierung. Schließlich muss man beim Kauf eines Brötchens auch nicht angeben, ob man „Herr“ oder „Frau“ ist. Warum also bei einem Zugticket? Oder, wie der Volksmund sagen würde: „Fährt der Zug etwa schneller, wenn mein Geschlecht bekannt ist?“

Datenminimierung: Endlich einmal ernst genommen

Der Grundsatz der Datenminimierung besagt, dass nur die unbedingt notwendigen Informationen erhoben werden dürfen. Und tatsächlich, wer hätte das gedacht, reicht für den Kauf eines Zugtickets offenbar die Angabe des Reiseziels, des Reisedatums und – revolutionär! – des Namens vollkommen aus. Wozu also noch die Kategorie „Herr“ oder „Frau“? Was kommt als Nächstes? Eine Frage nach der Schuhgröße oder dem Sternzeichen, um sicherzugehen, dass der Fahrgast auch mit der Energie des Zuges kompatibel ist?

Konsequenzen: Eine neue Ära der Zugreisen

Das Urteil hat das Potenzial, die Welt der Zugreisen grundlegend zu verändern. Keine panischen Momente mehr, in denen man sich fragt, ob man aus Versehen „Herr“ statt „Frau“ angeklickt hat. Keine Diskussionen mehr darüber, ob die Auswahlmöglichkeiten auch „divers“ umfassen sollten. Die SNCF muss ihre Formulare überarbeiten, und vielleicht – man darf hoffen – finden auch andere Unternehmen Inspiration in diesem Urteil.

Ein Sieg für die Menschheit

Dieser Meilenstein im Kampf um Freiheit und Datenschutz erinnert uns daran, was wirklich zählt: dass wir von A nach B kommen, ohne unser Geschlecht preisgeben zu müssen. Wir können jetzt nur noch hoffen, dass das nächste große Thema angegangen wird: Warum bekommen Fahrgäste immer noch Brötchen ohne Butter, wenn sie ein „Sandwich“ bestellen? Aber eines nach dem anderen.

In diesem Sinne: Vielen Dank, EuGH, dass du uns von den Fesseln des Geschlechterzwangs befreit hast. Jetzt können wir endlich in aller Anonymität durch Europa reisen – zumindest, solange der Zug fährt.

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