Aktenzeichen: 602 IN 210/24
Amtsgericht Mühldorf a. Inn, Beschluss vom 09.01.2025
Die Cura senioritas Pflegeheimbetreibergesellschaft mbH, ein in Pleiskirchen ansässiges Unternehmen, das auf den Betrieb von Pflegeeinrichtungen spezialisiert ist, sieht sich mit erheblichen wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert. Das Amtsgericht Mühldorf a. Inn hat zur Sicherung des Vermögens des Unternehmens erste Maßnahmen im Rahmen eines Insolvenzantragsverfahrens eingeleitet.
Das Unternehmen, mit Sitz in der Hofmark 5, 84568 Pleiskirchen, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Traunstein unter der Nummer HRB 9448 eingetragen. Geschäftsführer Stephan Thieme führt das Unternehmen. Vertreten wird die Cura senioritas GmbH im Verfahren durch die Kanzlei Loserth Schranner & Partner, eine interdisziplinäre Kanzlei mit Fachkompetenz in Steuerrecht, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung, mit Sitz in Mühldorf a. Inn.
Anordnung eines Zustimmungsvorbehalts
Um das Vermögen des Unternehmens vor nachteiligen Veränderungen zu schützen, hat das Amtsgericht Mühldorf a. Inn angeordnet, dass Verfügungen der Cura senioritas GmbH über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung eines vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Diese Maßnahme, die in § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 der Insolvenzordnung geregelt ist, dient dazu, die Gläubigerinteressen zu schützen und eine unkontrollierte Abwicklung von Vermögenswerten zu verhindern.
Zusätzlich unterliegt auch die Einziehung von Außenständen dem Zustimmungsvorbehalt. Forderungen des Unternehmens dürfen nur noch unter Überwachung eines vorläufigen Insolvenzverwalters eingezogen werden, der für die ordnungsgemäße Verwaltung dieser Gelder sorgt. Ziel ist es, sicherzustellen, dass die finanziellen Mittel transparent und geordnet in die Insolvenzmasse einfließen.
Rechtsmittelbelehrung
Die Schuldnerin oder ihre Gläubiger können gegen die Entscheidung des Amtsgerichts sofortige Beschwerde einlegen.
Die Beschwerde ist innerhalb einer zweiwöchigen Notfrist schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle bei folgendem Gericht einzulegen:
Amtsgericht Mühldorf a. Inn
Innstraße 1
84453 Mühldorf a. Inn
Die Frist beginnt mit der Verkündung des Beschlusses oder, falls diese nicht erfolgt, mit dessen Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet auf www.insolvenzbekanntmachungen.de. Wird die Entscheidung öffentlich bekannt gemacht, gilt die Zustellung als bewirkt, sobald zwei Tage nach der Veröffentlichung verstrichen sind.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses enthalten und erklären, dass Beschwerde eingelegt wird. Für die Einreichung eines elektronischen Dokuments gelten spezielle technische Anforderungen, die in den Vorschriften der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung geregelt sind.
Ausblick: Die nächsten Schritte im Verfahren
Die vorläufige Sicherung des Vermögens der Cura senioritas Pflegeheimbetreibergesellschaft mbH ist ein erster Schritt in einem längeren Prozess, der die wirtschaftliche Lage des Unternehmens klären und eine Grundlage für das weitere Verfahren schaffen soll.
In den kommenden Wochen wird das Insolvenzgericht prüfen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorliegen. Dabei sind mehrere Szenarien möglich:
- Sanierung und Fortführung des Unternehmens: Falls ausreichend wirtschaftliches Potenzial vorhanden ist, könnte das Unternehmen restrukturiert werden, um den Betrieb fortzusetzen. Besonders im sensiblen Bereich der Pflegeheime wäre dies eine bevorzugte Option, um die Versorgung der Bewohner und Arbeitsplätze zu sichern.
- Geordnete Abwicklung: Sollte eine Fortführung nicht möglich sein, könnten die Vermögenswerte des Unternehmens verkauft werden, um die Gläubiger zu befriedigen.
- Ablehnung des Antrags: Falls keine ausreichenden Mittel zur Deckung der Verfahrenskosten vorhanden sind, könnte das Verfahren mangels Masse eingestellt werden.
Fazit
Die Anordnung der vorläufigen Maßnahmen markiert einen entscheidenden Wendepunkt für die Cura senioritas Pflegeheimbetreibergesellschaft mbH. Sie dient nicht nur dem Schutz der Gläubiger, sondern auch der Transparenz und Klärung der wirtschaftlichen Situation.
Der nächste Schritt wird die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters sein, der die finanzielle Lage des Unternehmens genau prüft und dem Gericht Bericht erstattet. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, eine gerechte und geordnete Lösung für alle Beteiligten zu finden – von den Gläubigern bis hin zu den Pflegebedürftigen, deren Versorgung höchste Priorität hat.
Amtsgericht Mühldorf a. Inn
09.01.2025