Aktenzeichen: 1509 IN 12258/24
Amtsgericht München, Beschluss vom 09.01.2025
Die Bookstation GmbH, ein in Anzing ansässiges Unternehmen mit Sitz in der Gutenbergstraße 7, steht vor einer erheblichen finanziellen Herausforderung. Das Amtsgericht München hat am 9. Januar 2025 um 12:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Gesellschaft angeordnet. Ziel dieser Maßnahme ist es, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und eine mögliche Sanierung oder Abwicklung vorzubereiten.
Das Unternehmen, das im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer HRB 197712 eingetragen ist, wird von den Geschäftsführern Johann Gruber und Kathrin Palsherm vertreten.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Christoph Sorg bestellt. Dieser ist eine erfahrene Persönlichkeit im Bereich der Insolvenzverwaltung und hat seinen Sitz in der Frei-Otto-Straße 18, 80797 München.
Rechtsanwalt Christoph Sorg ist unter den folgenden Kontaktdaten erreichbar:
- Telefon: +49 89 6931 1137-0
- Telefax: +49 89 6931 1137-9
Seine Aufgaben umfassen die Sicherung der Insolvenzmasse sowie die Überwachung und Begleitung des weiteren Verfahrens.
Anordnung eines Zustimmungsvorbehalts
Das Gericht hat angeordnet, dass Verfügungen der Bookstation GmbH über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Dieser sogenannte Zustimmungsvorbehalt gilt gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 InsO und dient dazu, eine unkontrollierte Veräußerung oder Verschiebung von Vermögenswerten zu verhindern.
Unter den Zustimmungsvorbehalt fällt auch die Einziehung von Außenständen. Forderungen der Schuldnerin dürfen nur noch in enger Abstimmung mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter eingezogen und verwaltet werden.
Ziele der vorläufigen Insolvenzverwaltung
Die vorläufige Insolvenzverwaltung hat mehrere zentrale Ziele:
- Sicherung des Vermögens: Es wird verhindert, dass das Vermögen der Bookstation GmbH durch unkontrollierte Transaktionen geschmälert wird.
- Prüfung der finanziellen Lage: Der vorläufige Insolvenzverwalter wird die finanzielle Situation des Unternehmens analysieren, um zu prüfen, ob eine Sanierung möglich ist oder ob die Liquidation des Unternehmens erforderlich wird.
- Vorbereitung weiterer Maßnahmen: Die vorläufige Insolvenzverwaltung schafft die Grundlage für die Entscheidung, ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet werden soll.
Rechtsmittelbelehrung
Die Schuldnerin sowie andere Beteiligte haben die Möglichkeit, gegen diesen Beschluss sofortige Beschwerde einzulegen.
Die Beschwerde ist innerhalb einer zweiwöchigen Notfrist schriftlich bei folgendem Gericht einzureichen:
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
Alternativ kann die Beschwerde auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden. Entscheidend ist jedoch, dass die Beschwerde fristgerecht beim Amtsgericht München eingeht.
Die Frist beginnt mit der Verkündung des Beschlusses oder, falls diese nicht erfolgt, mit der Zustellung beziehungsweise der öffentlichen Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Ausblick
Die Bookstation GmbH steht vor einer entscheidenden Phase. In den nächsten Wochen wird der vorläufige Insolvenzverwalter die Vermögenslage des Unternehmens prüfen und Berichte an das Gericht vorlegen. Auf Basis dieser Ergebnisse wird entschieden, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird.
Es gibt drei mögliche Szenarien:
- Sanierung und Fortführung: Falls ausreichendes Potenzial vorhanden ist, könnte das Unternehmen restrukturiert und fortgeführt werden.
- Liquidation: Sollte keine Sanierung möglich sein, könnten die Vermögenswerte verkauft werden, um die Gläubiger zu befriedigen.
- Einstellung des Verfahrens: Wenn nicht genügend Mittel vorhanden sind, um die Verfahrenskosten zu decken, könnte der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgelehnt werden.
Die kommenden Wochen sind entscheidend für die Zukunft der Bookstation GmbH. Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung und der Bestellung eines erfahrenen Insolvenzverwalters wie Christoph Sorg besteht die Möglichkeit, eine geordnete Lösung für das Unternehmen und seine Gläubiger zu finden.
Amtsgericht München – Insolvenzgericht
09.01.2025